Das Verbraucherkreditgesetz trat am 11.6. in Kraft, das den Kunden einen großen Vorteil brachte, da es auch ein 14-tägiges Rücktrittsrecht vom Kreditvertrag ohne Angaben von Gründen beinhaltet. Nun hat das Bundesgremium des Fahrzeughandels ein Muster einer Anlage zu einem Kaufvertrag entwickelt.
BGO Komm.-Rat. Burkhard W. Ernst rät zur Verwendung dieser Anlage, die als PDF-Datei herunter geladen kann: Dies wäre eine Möglichkeit für die Händler, bei Bedenken über die Verlässlichkeit des Kunden den Wertverlust eines Fahrzeugs im Falle eines Rücktritts des Kunden vom Liefervertrag einfordern zu können. Laut Ernst ist bisher jedoch noch kein Fall bekannt geworden, wo es Probleme für einen Händler gegeben hätte. Auch aus Deutschland, wo diese Bestimmungen schon länger gelten, gibt es keine Beschwerden.
