Nicht einmal körperlich behinderte Autofahrer, die für die Anpassung ihrer Fahrzeuge hohe Summen ausgeben müssen und dementsprechend seltener auf die neueste Motorengeneration wechseln können, wären ursprünglich davon ausgenommen gewesen. Nun kam es doch noch zu einer Anpassung, wie der ARBÖ mitteilt: Im Gesetz wurde eine generelle Ausnahme geschaffen, wonach diese Menschen sehr wohl in Umweltzonen einfahren dürfen, auch wenn ihre Fahrzeuge nicht mehr die jeweils vorgeschriebenen Abgasgrenzen erfüllen.



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