Die gesetzlichen Bestimmungen sind einseitig auf Kraftfahrzeuge bezogen; darüber hinaus sind die Kontrollen nicht ausreichend wirksam. Bei der Unfallrekonstruktion mangelt es meist schon an der genauen Befundaufnahme, etwa zur Bestimmung des spezifischen Rückstrahlwertes der Fahrbahn. Blendung, Nässe und Sehfehler müssen bei der Gutachtenserstellung genau so berücksichtigt werden wie die unterschiedlichen Scheinwerfertechnologien.
Die Steuerung der Scheinwerfersysteme über Computer ermöglichte die Entwicklung von verschiedenen Ausformungen der Lichtverteilung wie Stadtlicht, Nebellicht, Autobahnlicht, wobei deren Ansteuerung geschwindigkeitsabhängig erfolgen kann. Auch das adaptive Kurvenlicht und das Abbiegelicht sind computergesteuert. Kritisch sieht Lukaschek die Entwicklung von Hauptscheinwerfern in LED-Technik: „Diese sind derzeit eher als Prestigeobjekt anzusehen“. Einen wesentlichen Fortschritt könnte allerdings in weiterer Zukunft die Entwicklung von Infrarot-Scheinwerfern bringen.
