Diese ist deshalb bei der Berechnung der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch leistungsmindernd zu berücksichtigen. Einem Hartz-IV-Empfänger wurde in Folge die Abwrackprämie voll als Einkommen angerechnet. Der Beschluss (LSG Essen, Beschlüsse vom 3.7.2009 – Az. L 20 B 59/09 AS ER und L 20 B 66/09 AS Vorinstanz SG Dortmund, S 28 AS 131/09 ER) ist bereits rechtskräftig.