Demnach sollen mit dem Argument „Der Mängelkatalog sei verpflichtend“ 10 % Sonderrabatt das Verkaufsverhalten der §-57a-ermächtigten Kfz-Betriebe stimulieren.
Nagl: „Die Innung bestätigt, dass 2009 auch der bis dato mit dem ÖWV herausgegebene Mängelkatalog 2008 seine Gültigkeit behält, also kein Kaufzwang herrscht.“
Die Bundesinnung der Kfz-Techniker hat per sofort die weitere Nutzung der Herausgeberrechte am Mängelkatalog durch den ÖWV untersagt. Die Bundesinnung bringt im Herbst 2009 „in bewährter Ringbuchform“ ihren eigenen auf Selbstkostenbasis kalkulierten Mängelkatalog heraus. Als federführender Autor des neuen Mängelkataloges fungiert der bisher dafür in Diensten des ÖWV gestandene Sachverständige Karl-Heinz Wegrath.
Nagl: „Wir lassen uns nicht weiter von einem in deutschem Eigentum agierenden Fachverlag auf der Nase herumtanzen.“
