Erlaubt sind diese z. B. in Österreich. ÖAMTC-Juristin Mag. Verena Pronebner warnt aber davor, diese Navigationsgeräte auch in anderen Ländern zu benutzen: „Unwissenheit schützt vor Bestrafung nicht. Vor der Fahrt ins benachbarte Ausland sollten daher alle Autofahrer sicherstellen, dass ihre Navi-Geräte keine Warn-POIs vor Straßenverkehrskontrollen (Geschwindigkeit, Rotlicht, allgemeine Polizeikontrollen etc.) enthalten und diese wenn möglich deaktivieren oder noch besser vom Hersteller entfernen lassen. Anleitungen zum Löschen oder Deaktivieren finden sich auf den Homepages der Gerätehersteller und bei verschiedenen Anbietern.“
Eine Übersicht der Länder befindet sich in angehängter PDF-Datei.



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