Die nun erfolgten Anpassungen waren aufgrund der Änderungen der Konsumentenschutzbestimmungen erforderlich geworden. Den Betrieben steht die Empfehlung mit dem Text, den sie bei Interesse verwenden können, in Kürze zur Verfügung: Die neuen Reparaturbedingungen gehen mit dem Protokoll der Dornbirner Sitzung an die Landesinnungen, die sie den Mitgliedsbetrieben zur Verfügung stellen können. Außerdem werden die Bedingungen dann auch im Internet abrufbar sein.



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