Kurz nach dem Kauf bemerkte ein Käufer häufige Betriebsstörungen an seinem Fahrzeug, da es mit einem Partikelfilter ausgestattet war, der bei kurzen Fahrstrecken regelmäßig verstopfte. Der Kunde wollte den Wagen in Folge zurückgeben und den Kaufpreis erstattet haben. Der Händler argumentierte, dass er für diese Art von Mangel nicht gerade stehen müsste. Nach der Klage des Käufers begründet das Gericht das Urteil folgendermaßen:
Das Gericht sah die Sache anders: Wenn das Fahrzeug insoweit technisch ungeeignet sei, liege ein erheblicher Mangel vor, den der Käufer nicht hinnehmen müsse. (S. „Deutsches Urteil auch für Österreich umsetzbar“)
