Demnach haften Internet-Börsen für Händlerpflichten. Es wurde klargestellt, dass im jüngsten Internetkodex vom 16.9.2008 künftig Netto- und anderen Falschanbietern die Arbeit erschwert werden soll. Jetzt gelte es, die Börsen beim Wort zu nehmen, weshalb auch den zitierten Internetplattformbetreibern seitens des BVfK eine Schonfrist eingeräumt wurde.
Der BVfK ist der Verband der freien nicht markengebundenen Kfz-Händler in Deutschland und zählt eigenen Angaben nach 800 Mitglieder.
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