Die vor Kurzem per Bundesgesetzblatt veröffentlichte 3. Novelle der Prüf- und Gutachtenverordnung enthält Bestimmungen, die nach Aussage von heimischen Werkstattausrüstern vom Gros der derzeit im Kfz-Gewerbe genutzten und im Handel vorrätigen Anlagen nicht erfüllt wird. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf Fahrzeuge von 2,8 bis 3,5 t bzw. auf Fahrzeuge über 3,5 t. Experten schätzen, dass bei einer Beibehaltung der Verordnung, die für Neuanlagen zum Jahreswechsel wirksam wird, rund 95 % des Bestandes an Achsspieltestern schrottreif wären. Altanlagen müssten bis spätestens 31.12.2010 umgerüstet werden.
Bei den Bestimmungen handelt es sich um einen Alleingang Österreichs und keine Richtlinie der EU.