„Damit wurde ein kleiner Beitrag für den Forschungs- und Entwicklungsstandort Österreich auf dem Gebiet der Motorenentwicklung geleistet“, lobt Geschäftsführer Mag. Walter Linszbauer (l.) das Einlenken des Finanzministeriums. Dieses erfüllte mit der Befreiung eine langjährige Forderung der Interessensvertreter rund um den ehemaligen Österreich-Chef von MAN, Komm.-Rat Dipl.-Ing. Bruno Krainz (r.).
Die Mineralölsteuer-Befreiung gilt für all jene Motoren, die stationär auf Prüfständen betrieben werden und nachweislich im Bereich der Entwicklung schadstoff- und verbrauchsarmer Technologien zum Einsatz kommen. Nicht erfasst sind dagegen Versuchsmotoren in Testfahrzeugen.



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