Anrainer stellten bei der Landesregierung einen diesbezüglichen Antrag mit der Begründung, speziell an den Wochenenden aufkommende Motorradfrequenz und die damit verbundenen Geschwindigkeitsübertretungen steigerten die Unfallgefahr.
Dem entgegen stehen lt. Wirtschaftskammer Feldstudien und die Unfallstatistik. „Jetzt lassen wir in der WKO und auch auf EU-Ebene prüfen, ob ein Tempolimit nur für Motorräder überhaupt zulässig ist oder nur diskriminierend“, erklärt Komm.-Rat Burkhard Ernst, Obmann des Zweiradausschusses innerhalb des Bundesgremiums Fahrzeughandel.



www.wko.at