Im Zuge der Arbeitsplatzräumung kam es zwischen Dienstnehmer und -geber zu Differenzen. Aus dem daraus folgenden Disput entwickelt sich nun ein Gerichtsverfahren. Dabei soll es zu unerlaubter Fahrzeuginbetriebnahme und Beschädigung eines Kundenfahrzeugs gekommen sein. Das Fahrzeug wurde später von der Polizei sichergestellt.

Für Weiss gilt uneingeschränkt die Unschuldsvermutung. Rainer-Geschäftsführer Burkhard Ernst geht der Sache konsequent auf den Grund und Weiss ist zu Redaktionsschluss dieser Ausgabe für eine Stellungnahme nicht erreichbar gewesen.



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