Oberwallner fordert betroffene Unternehmer auf, Engagement zu zeigen, um nicht in einer EU-Sackgasse zu landen: „Nur ein engagiertes Eintreten in der Konsultationsfrist bis Ende Juli unter comp-e2-mail@ec.europa.eu zur Verlängerung bzw. Erhaltung wichtiger Bestimmungen der geltenden GVO kann die EU-Wettbewerbskommission noch vom eingeschlagenen Kurs, der Vereinfachung der Kfz-GVO zugunsten der Schirm-GVO und Wegfall der vertragsrelevanten Punkte, abgehalten werden.“