Als Branchenversicherer arbeitet die Garanta seit jeher eng mit dem Bundesgremium des Fahrzeughandels zusammen. Das jüngste Beispiel dafür ist die gemeinsam entwickelte "UnfallTeilkasko", die im Frühjahr 2014 erstmals vorgestellt wurde. "Vielen Gebrauchtwagenkäufern ist eine Vollkaskoversicherung zu teuer. Sie möchten aber dennoch kein Risiko eingehen und die finanziellen Folgen von Unfallschäden am eigenenFahrzeug absichern sowie die Reparatur bei ihrem qualifizierten Fachbetrieb durchführen lassen", schildert Komm.-Rat Ing. Klaus Edelsbrunner, stellvertretender Bundesgremialobmann und Vorsitzender des Fachausschusses Gebrauchtwagenhandel, das Ausgangsszenario.

Zugkräftiges Alleinstellungsmerkmal

Die Garanta hat darauf mit einem Tarif reagiert, der alle Unfall-, Park-und Wildschäden an mehr als 12 Monate alten Fahrzeugen abdeckt. Ausgenommen sind lediglich Glasschäden sowie die Folgen von Naturgewalten. Lässt ein Kunde sein beschädigtes Auto in jenem Betrieb reparieren, in dem er seine "UnfallTeilkasko" abgeschlossen hat, erhält er von der Garanta einen Zuschuss zum Selbstbehalt. Auch der Kfz-Betrieb steuert einen Gutschein bei, sodass der Selbstbehalt insgesamt auf die Hälfte sinkt.

"Die Gestaltung des Selbstbehalts sorgt für zusätzliche Werkstättenumsätze und trägt dazu bei, dass die Kundenbindung verstärkt wird", unterstreicht Edelsbrunner. Darüber hinaus sei sie ein weiteres zugkräftiges Argument, beim Gebrauchtwagenkauf dem Fachhandel gegenüber Privatverkäufern den Vorzug zu geben.