Kontrolle wäre besser! Es wird in dem Zusammenhang den
§-57a-Ermächtigten und sonstigen Werkstätten zwar immer mehr
Verantwortung aufgehalst, ohne ihnen aber die notwendige
Unterstützung angedeihen zu lassen. Es kann auch nicht sein, dass
sich der Staat seiner Kontrollaufgaben immer mehr entledigt.
Die
Exekutive hat sich bereits von einfachen Kontrolltätigkeiten wie dem
Ahnden von ausgefallenen Beleuchtungseinrichtungen verabschiedet. Das
Spiel mit den Laserpistolen ist doch viel erfreulicher. Im heutigen
international vermischten Verkehr wäre staatliche Kontrolle die
einzige Möglichkeit, effizient durchgreifen zu können.
Es beginnt beim leidigen Datenproblem: Ein Zugriff auf die
Genehmigungsdatenbank ist für Werkstätten nicht möglich, aber auch
diese ist in keiner Weise als vollständig anzusehen. Bei
Sicherheitseinrichtungen sollte das Fahrzeug dem jeweils genehmigten
Zustand entsprechen, sonst können die Verkehrs-und Betriebssicherheit
nicht bestätigt werden. Sofern das OBD-System keine Fehleranzeigt
(und auch die sind löschbar), wird es kaum Möglichkeiten geben, der
mangelhaften Funktion von elektronischen Sicherheitssystemen auf die
Spur zu kommen.
Nimmt man als Beispiel das neuerdings eingeführte RDKS
(Reifendruckkontrollsystem), so ist bis Jahrgang 2015 gar nicht
geklärt, welches Kfz schon früher damit ausgerüstet war. Reifen gibt
es bereits überall und es liegt nahe, dass mancher Fahrzeugbesitzer
die kostenintensive Zusatzausgabe für Sensoren scheuen wird. Derselbe
Mann wird sich aber nicht scheuen, im Falle eines Unfalls oder
größeren Schadens den Montagebetrieb dafür verantwortlich zu machen,
dass er es verabsäumt hätte, die Sicherheitseinrichtung zu montieren.
Einige Vertreter der VRÖ-Mitgliedsbetriebe schlagen nun vor, ähnlich
wie bei Fällen von Gefahr im Verzug schriftliche Bestätigungen von
den Fahrzeughaltern zu verlangen, wo diese über etwaige Folgen des
Weglassens von RDKS informiert werden. Wahrscheinlich werden sich
relativ wenige Fahrzeughalter zu einer Unterschriftsleistung bewegen
lassen, abgesehen von Fällen wo die Reifen bestellt und gekauft, aber
nicht montiert werden.
Sind wir beim nächsten leidigen Problem, den Gerichtsfällen. Hier
spielt nicht selten eine gravierende Fehlhandlung juristischer Natur
mit. Oft kommt es zu Schadenersatzprozessen, bei denen §57a
ermächtigte Werkstätten vor Gericht stehen, weil man den drohenden
Schaden bei der §-57a-Kontrolle schon hätte bemerken müssen. Erstens
ist eine §-57a-Prüfung eine Beurteilung des Momentanzustands und
keine Prognose mit Blick in die Glaskugel. Aber was viel wichtiger
ist, die Werkstätte ist zunächst der falsche Adressat. §-57a-Prüfer
handeln im Rahmen der Prüfung als staatliche Organe und können
demnach hiefür direkt gar nicht zur Verantwortung gezogen werden.
Zunächst wäre eine Amtshaftung fällig, aber wer prozessiert gerne
gegen den Staat. Die Finanzprokuratur kann sich bei grob fahrlässigem
Verhalten beim ermächtigten Betrieb schadlos halten. Grob
fahrlässiges Verhalten sollte jedoch schon durch schriftliche
Aufzeichnungen während der Prüfung und durch entsprechende Hinweise
auf den Rechnungen zu verhindern sein.
Vonseiten des Hauptverbands der Sachverständigen gibt es zwar
Bestrebungen, den Herren SV Grundbegriffe der §-57a-Prüfung zu
vermitteln, aber es geht mehr um ein allgemeines Verständnis des KFG
samt seinen Verordnungen und EU-Richtlinien, wo es teilweise
gravierend mangelt.
Bleibt noch das ebenfalls sonderbare Verhältnis zwischen
"ermächtigter Betrieb" und den "geeigneten Personen", die die
§-57a-Prüfung durchführen. Wenn Fehler gemacht werden, trifft die
Strafsanktion der Landesregierung stets den ganzen Betrieb, womit
auch andere Prüforgane, die vielleicht bessere Arbeit verrichten,
betroffen sein können.
Der Bereich, wo die staatliche Kontrolle gänzlich versagt, ist das
Feilbieten nicht genehmigter Teile und auch ganzer Umbauten, die
völlig ungeniert angeboten werden können. Eine Fußnote, es wäre nicht
zum Einsatz auf der Straße gedacht, genügt. Wenn es auffliegt,
bekommt höchstens die §-57a-Werkstätte Schwierigkeiten. Da ist dochirgendwo der Wurm im System.