Erstmals wurden zwei Autohersteller verurteilt, weil ihre
Garantiebedingungen gegen die "Service-GVO" verstoßen.
In Schweden mussten Kia-Kunden bislang alle Servicearbeiten in
Markenbetrieben durchführen lassen, um in den Genuss der vollen
7-Jahres-Garantie zu kommen. Wartungsarbeiten in einer markenfremden
oder ungebundenen Werkstätte führten laut den Garantiebedingungen zu
einer verkürzten Frist von 3 Jahren. Ein klarer Verstoß gegen die
2010 in Kraft getretene "Service-GVO", befand dasschwedische
Marktgericht. Der Kia-Importeur wurde dazu verurteilt, umgerechnet
728.000 Euro an Gerichtskosten zu übernehmen und umgehend die
Garantiebedingungen zu ändern. Geschieht dies nicht, wird eine
Strafzahlung von rund 580.000 Euro fällig.
Eineähnlich gelagerte Entscheidung traf kürzlich die spanische
Wettbewerbsbehörde. Sie hatte bereits im April 2011 Ermittlungen
gegen Mazda aufgenommen, da "explizite und implizite Vereinbarungen"
mit dem Vertragsnetz ebenfalls Kunden innerhalb der Garantiezeiten an
die Markenwerkstätten binden sollten. Mit 151.856 Euro fiel die
Geldstrafe freilich deutlich geringer aus als im hohen Norden.
InÖsterreich sehen weder Kia noch Mazda unmittelbaren
Handlungsbedarf: Schon bisher habe man hierzulande
Garantiebedingungen verwendet, die voll der GVO entsprächen, teilen
die beiden Importeure mit. Die Vertreter des freien Teilehandel sehen
indes vor allem in der zivilrechtlichen Umsetzung der
(kartellrechtlichen) GVO eine vorbildliche Praxis: "Es freut mich,
dass Bewegung in unsere Angelegenheit kommt", sagt Berufszweigsobmann
Komm.-Rat Ing. Wolfgang Dytrich. (HAY)