In Schweden mussten Kia-Kunden bislang alle Servicearbeiten in Markenbetrieben durchführen lassen, um in den Genuss der vollen 7-Jahres-Garantie zu kommen. Wartungsarbeiten in einer markenfremden oder ungebundenen Werkstätte führten laut den Garantiebedingungen zu einer verkürzten Frist von 3 Jahren. Ein klarer Verstoß gegen die 2010 in Kraft getretene "Service-GVO", befand dasschwedische Marktgericht. Der Kia-Importeur wurde dazu verurteilt, umgerechnet 728.000 Euro an Gerichtskosten zu übernehmen und umgehend die Garantiebedingungen zu ändern. Geschieht dies nicht, wird eine Strafzahlung von rund 580.000 Euro fällig.

Eineähnlich gelagerte Entscheidung traf kürzlich die spanische Wettbewerbsbehörde. Sie hatte bereits im April 2011 Ermittlungen gegen Mazda aufgenommen, da "explizite und implizite Vereinbarungen" mit dem Vertragsnetz ebenfalls Kunden innerhalb der Garantiezeiten an die Markenwerkstätten binden sollten. Mit 151.856 Euro fiel die Geldstrafe freilich deutlich geringer aus als im hohen Norden.

InÖsterreich sehen weder Kia noch Mazda unmittelbaren Handlungsbedarf: Schon bisher habe man hierzulande Garantiebedingungen verwendet, die voll der GVO entsprächen, teilen die beiden Importeure mit. Die Vertreter des freien Teilehandel sehen indes vor allem in der zivilrechtlichen Umsetzung der (kartellrechtlichen) GVO eine vorbildliche Praxis: "Es freut mich, dass Bewegung in unsere Angelegenheit kommt", sagt Berufszweigsobmann Komm.-Rat Ing. Wolfgang Dytrich. (HAY)