Seit dem 1. Juli 2010 gilt die "Service-GVO", in der zahlreiche
Rechte des freien Reparaturmarktes bestätigt wurden.
Dazu zählen
beispielsweise der liberalisierte Teilebezug, die Weitergabe von
technischen Daten oder der volle Gewährleistungs-und Garantieerhalt,
wenn ungebundene Werkstätten Servicearbeiten entsprechend den
Herstellervorgaben durchführen.
In der Praxis sieht freilich vieles anders aus. "Es ist wirklich
interessant zu sehen, wie kreativ Autohersteller und Garantiegeber
bei ihren Versuchen sein können, den unabhängigen Werkstattmarkt
auszuschließen", meint Dr. Stephan Simon, stellvertretender
Referatsleiter in der EU-Wettbewerbskommission. Er kündigt eine
"klare und harte Linie" gegen die betroffenen Autokonzerne an.