Am Freitag ist die Begutachtungsfrist des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) abgelaufen, mit einer großen Zahl an Stellungnahmen. Einige betreffen auch das Thema bidirektionales Laden und ‚vehicle to grid‘ (V2G), das Thema soll eine Schlüsselrolle in der Energie- und Antriebswende spielen.
„Wir haben beim Staatssekretariat für Energie, Start-ups und Tourismus bereits darauf hingewiesen, dass das Thema bidirektionales Laden im Elektrizitätswirtschaftsgesetz bislang nicht berücksichtigt wird“, erklärt Mag. Bianca Dvorak, GF Bundesgremium des Fahrzeughandels in der WKO. „Aus unserer Sicht braucht es eine klare, praxistaugliche Regelung für Netzanschluss und Marktteilnahme. Nur so können die Potenziale dieser Technologie für Versorgungssicherheit, Energiewende und Verbraucher bestmöglich genutzt werden.“ Der Fahrzeughandel arbeitet daher mit Nachdruck für die Schaffung eines entsprechenden gesetzlichen Rahmens.
V2G-Allianz fordert klare Regeln für mobile Speicher
„Ein „mobiler Energiespeicher“ ist nicht explizit geregelt, lässt sich jedoch aus dem Kontext ableiten – insbesondere durch die Nennung von E-Fahrzeugen in Kombination mit einer bidirektionalen Ladeinfrastruktur als Energiespeicheranlage in den Erläuterungen“, so die Stellungnahme der V2G-Allianz, einer Initiative des Forschungsprojekts 'V2G Network.' Die Mobilität bringt jedoch zusätzliche Anforderungen und Potenziale mit sich:
• Ortsveränderlichkeit
• Temporäre Netzanbindung
• Flexibler Einsatz zur Netzstützung oder Eigenversorgung
Die V2G regt daher an, folgende Definition im §6 ElWG als neue Ziffer (z.B. Z 36a) aufzunehmen:
‚Mobiler Energiespeicher‘ ist eine Energiespeicheranlage, die nicht dauerhaft an einem festen Standort betrieben wird, sondern für den ortsveränderlichen Einsatz konzipiert ist. Sie dient der (kann zur) Speicherung elektrischer Energie zur späteren Nutzung, Einspeisung oder Versorgung und kann temporär an das Elektrizitätsnetz angeschlossen werden. Mobile Energiespeicher umfassen insbesondere transportable Batteriesysteme, bidirektional ladbare Elektrofahrzeuge sowie andere mobile Speichertechnologien, (Zusatz: sofern sie den Anforderungen an Sicherheit, Netzintegration und Datenkommunikation entsprechen).“
Die komplette Stellungnahmen finden Sie hier