Normalerweise benötigen Felgen ein aufwendiges und teures Prüfverfahren, um den Segen der Behörden zu erlangen. Ausgaben, die gefinkelte Felgenhändler vermeiden wollten.

Dubiose Herstellerangabe

Sie beschlossen, auf jeglicheÜberprüfung zu verzichten und die Felgen ungeprüft auf den Markt zu werfen. So verkaufte Herr D. P. (voller Name der Redaktion bekannt) einem Interessenten vier Stück "S5 Felge 8,0 mal 18 ET45". Auf Anfrage wurde ein Gutachten des TÜV Süd nachgeliefert. In diesem scheint eine Firma "AWS srl" als Hersteller der geprüften Felgen auf.

Zweifelhafte Gutachten

Der Käufer wurde stutzig. Das Gutachten war mit 19. September 2007 datiert, AWS war aber bereits 2005 in Konkurs gegangen. Fast zeitgleich wurden auch einem bekannten VW-Händler Alufelgen mit der Handelsbezeichnung "SR4-Lookneu" zu einem sehr günstigen Preis angeboten. Mit dabei war ein TÜV-Gutachten, um als VW-Vertragspartner den Kunden auch Zubehör eines Drittlieferanten verkaufen zu dürfen.

Auf Anfrage wurde dem Händler mit E-Mail die Lieferung weiterer derartiger Felgen - unter der Handelsbezeichnung "332/silver" - zum Netto-Stückpreis von 119,95 Euro bestätigt. Die bestellten Felgen wurden letztlich von einer Firma "Christ Fahrzeugtechnik" fakturiert. Das mitgelieferte Gutachten des TÜV Süd stammte vom 22. Mai 2004. Als Hersteller war ebenfalls die "AWS srl" angegeben. Das war verwunderlich, da es zu diesem Zeitpunkt die gelieferten Felgen noch gar nicht gegeben hatte. Auf Anfrage erteilte der TÜV die Auskunft, dass die beiden zu den Felgen gehörigen Gutachten 366-019904 und 366-0785-07 gefälscht sind.

Gefährliche Graukanäle

Damit war klar, dass aus Graukanälen ungeprüfte Felgen auf den Markt geworfen wurden. Die Zulassungsbehörden mussten daher davon ausgehen, dass die betroffenen Felgen nicht verkehrssicher sind und damit ein erhebliches Risiko von Verkehrsunfällen besteht. Allerdings existiert in Österreich offenbar kein Instrumentarium, um dagegen vorzugehen.

Aus strafrechtlicher Sicht hat die RepublikÖsterreich einen Anspruch darauf, dass nur jene Felgen in Verkehr gebracht werden, die den Vorschriften entsprechend geprüft wurden. Die nachgewiesene Fälschung der TÜV-Gutachten dient der Täuschung jener Behörden, welche die Verwendung derartiger Felgen zu genehmigen haben und sich dabei aufein derartiges Gutachten verlassen. Sie führt zur Schädigung all jener Kunden, die sich auf die Verkehrstauglichkeit geprüfter Felgen verlassen. Ein Vertrauen, das auf der falschen Annahme beruht, dass die AWS-Felgen entsprechend dem Gutachten auch den behördlichen Sicherheitsvorschriften entsprechen.

Wer haftet?

Rudolf Florian, Prokurist des Felgenspezialisten Fosab, hat sich dieses Problems angenommen und Anzeige erstattet. Der für die Fälschung verantwortliche Händler wurde zu zwei Monaten "bedingt" verurteilt, gegen zwei weitere Personen wurde das Verfahren eingestellt. Die ungeprüften, gefährlichen Felgen sind nach wie vor im Verkehr. Eine Warnung der von den ungeprüften Felgen betroffenen Fahrzeughalter oder eineRückrufaktion ist rechtlich nicht vorgesehen: eine für die Verkehrssicherheit unbefriedigende Lösung.