Was passiert, wenn inÖsterreich ungeprüfte und damit gefährliche
Autofelgen auf den Markt kommen? Der gelernte Österreicher ahnt es:
nichts. Selbst dann, wenn die Strafjustiz einen dafür
Verantwortlichen verurteilt.
Normalerweise benötigen Felgen ein aufwendiges und teures
Prüfverfahren, um den Segen der Behörden zu erlangen. Ausgaben, die
gefinkelte Felgenhändler vermeiden wollten.
Dubiose Herstellerangabe
Sie beschlossen, auf jeglicheÜberprüfung zu verzichten und die
Felgen ungeprüft auf den Markt zu werfen. So verkaufte Herr D. P.
(voller Name der Redaktion bekannt) einem Interessenten vier Stück
"S5 Felge 8,0 mal 18 ET45". Auf Anfrage wurde ein Gutachten des TÜV
Süd nachgeliefert. In diesem scheint eine Firma "AWS srl" als
Hersteller der geprüften Felgen auf.
Zweifelhafte Gutachten
Der Käufer wurde stutzig. Das Gutachten war mit 19. September 2007
datiert, AWS war aber bereits 2005 in Konkurs gegangen. Fast
zeitgleich wurden auch einem bekannten VW-Händler Alufelgen mit der
Handelsbezeichnung "SR4-Lookneu" zu einem sehr günstigen Preis
angeboten. Mit dabei war ein TÜV-Gutachten, um als VW-Vertragspartner
den Kunden auch Zubehör eines Drittlieferanten verkaufen zu dürfen.
Auf Anfrage wurde dem Händler mit E-Mail die Lieferung weiterer
derartiger Felgen - unter der Handelsbezeichnung "332/silver" - zum
Netto-Stückpreis von 119,95 Euro bestätigt. Die bestellten Felgen
wurden letztlich von einer Firma "Christ Fahrzeugtechnik" fakturiert.
Das mitgelieferte Gutachten des TÜV Süd stammte vom 22. Mai 2004. Als
Hersteller war ebenfalls die "AWS srl" angegeben. Das war
verwunderlich, da es zu diesem Zeitpunkt die gelieferten Felgen noch
gar nicht gegeben hatte. Auf Anfrage erteilte der TÜV die Auskunft,
dass die beiden zu den Felgen gehörigen Gutachten 366-019904 und
366-0785-07 gefälscht sind.
Gefährliche Graukanäle
Damit war klar, dass aus Graukanälen ungeprüfte Felgen auf den Markt
geworfen wurden. Die Zulassungsbehörden mussten daher davon ausgehen,
dass die betroffenen Felgen nicht verkehrssicher sind und damit ein
erhebliches Risiko von Verkehrsunfällen besteht. Allerdings existiert
in Österreich offenbar kein Instrumentarium, um dagegen vorzugehen.
Aus strafrechtlicher Sicht hat die RepublikÖsterreich einen Anspruch
darauf, dass nur jene Felgen in Verkehr gebracht werden, die den
Vorschriften entsprechend geprüft wurden. Die nachgewiesene Fälschung
der TÜV-Gutachten dient der Täuschung jener Behörden, welche die
Verwendung derartiger Felgen zu genehmigen haben und sich dabei aufein derartiges Gutachten verlassen. Sie führt zur Schädigung all
jener Kunden, die sich auf die Verkehrstauglichkeit geprüfter Felgen
verlassen. Ein Vertrauen, das auf der falschen Annahme beruht, dass
die AWS-Felgen entsprechend dem Gutachten auch den behördlichen
Sicherheitsvorschriften entsprechen.
Wer haftet?
Rudolf Florian, Prokurist des Felgenspezialisten Fosab, hat sich
dieses Problems angenommen und Anzeige erstattet. Der für die
Fälschung verantwortliche Händler wurde zu zwei Monaten "bedingt"
verurteilt, gegen zwei weitere Personen wurde das Verfahren
eingestellt. Die ungeprüften, gefährlichen Felgen sind nach wie vor
im Verkehr. Eine Warnung der von den ungeprüften Felgen betroffenen
Fahrzeughalter oder eineRückrufaktion ist rechtlich nicht
vorgesehen: eine für die Verkehrssicherheit unbefriedigende Lösung.