Konkret soll dabei angesprochen werden, dass sich Finanzminister Josef Pröll durchaus vorstellen kann, Steuersünder mittels gestohlener Daten zu verfolgen. Festgehalten muss an dieser Stelle dabei werden, dass Fiskusmissbrauch nicht verharmlosend dargestellt werden soll. Nehmen wir aber einen Autohändler her, der ein Fahrzeug zum Beispiel eintauscht und sich in weiterer Folge dieses als gestohlen herausstellt. Der Autohändler würde als Hehler gelten. Der Staat dürfte eine solche Handlung, wie es aussieht, aber straffrei durchführen. Dabei müssten die Vertreter des Volkes doch ihr gesamtes Handeln auf ein rechtsstaatliches Agieren ausrichten und sich auch nicht indirekt an einem Rechtsbruch beteiligen. Wo würden wir sonst hinkommen!