Mit 27. September 2024 gehört Smatrics österreichweit zu den ersten Unternehmen, die als Eichstelle für E-Ladestationen ermächtigt sind. „Als Smatrics setzen wir uns für eine korrekte energiebasierte Abrechnung ein. Selbst Eichstelle zu werden, war der nächste logische Schritt, da es hier zurzeit noch zu wenig Kapazitäten für alle Ladestationen in Österreich gibt“, so CEO Hauke Hinrichs. Das Unternehmen kann ab sofort österreichweit und herstellerunabhängig das Eichen von Ladestationen übernehmen.
Derzeit existierten in Österreich mehr als 24.000 öffentliche Ladepunkte. Alle nicht öffentlichen, also jene zu Hause oder in Betrieben, müssten hier noch hinzugezählt werden. Der Bedarf, Ladepunkte zu eichen, sei also entsprechend groß. Smatrics sei ab sofort ermächtigt, sowohl Erst-, Neu- als auch Nacheichungen durchzuführen. Dies gelte in ganz Österreich für Hersteller sämtlicher Geräte.
Die Bedingungen für das Eichen von E-Ladeinfrastruktur waren für die Branche bis jetzt durchaus herausfordernd, da es nur eine private Stelle gab, die diesen Service übernehmen konnte. Hinrichs erklärt: „Wir haben die Anpassung der Eichvorschriften für E-Ladeinfrastruktur bereits 2022 in unserem Masterplan gefordert und mit September konnten wir den Ermächtigungsprozess als Eichstelle erfolgreich abschließen. Smatrics sei damit nicht nur AFIR-, sondern auch eichrechts-konform unterwegs.“
Neu- oder Nacheichungen unkompliziert und schneller möglich
Auch wenn die Eichung von Ladestationen in der Regel zehn Jahre gültig sei, könne eine Neueichung z.B. aufgrund von Reparaturen mit Eichplombenverletzung fällig werden. Dies könne z.B. beim Tausch des Ladekabels oder des Displays der Fall sein.
Besonders nicht geeichte Ladepunkte mit einer Ausnahmegenehmigung bis 2026 seien jetzt am Zug. „Es ist wichtig, dass Betreiberinnen und Betreibern deren Ladestationen bei der Umstellung der Abrechnung nach Kilowattstunde nicht geeicht waren, ihr Geschäft aufrechterhalten können – und das unter rechtskonformen und verlässlichen Bedingungen. Eine unkomplizierte, rasche Ersteichung ist hierfür entscheidend“, betont Hinrichs.
Mit der seit 1. Juni 2023 geltenden neuen Verordnung des Bundesamts für Eich- und Vermessungswesen über „Eichvorschriften für elektrische Tarifgeräte zur Messung von elektrischer Energie in Ladeeinrichtungen für E-Fahrzeuge“ hat der Gesetzgeber in Österreich erstmals unter anderem allgemeingültige technische Vorgaben für Ladetarifgeräte geschaffen. Damit wird definiert, unter welchen Voraussetzungen an Ladetarifgeräten – also einer E-Ladestation – im Land nach Kilowattstunde verrechnet werden darf. Mit der verpflichteten Eichung der Ladestationen ist rechtlich sichergestellt, dass die Verrechnung der bezogenen Energie korrekt ist.