Es war eine gute Nachricht für den Handel mit verbrennergetriebenen "Kraftfahrzeugen zur Güterbeförderung der Klasse N1" (und sicherlich ein Dämpfer für deren elektrische Pendants), dass die neue Regierung die NoVA-Pflicht für diese Fahrzeuge wieder aufzuheben plant. Dennoch ergeben sich offene Fragen für das Geschäft, vor allem bis zum Inkrafttreten des Gesetzes (das übrigens noch nicht im Detail ausformuliert vorliegt).
Nun schafft das Bundesgremium Klarheit, wie mit Vorführfahrzeugen und Tageszulassungen umzugehen ist, damit Händler oder Endkunde nicht doch noch in die NoVA-Pflicht rutschen.
So liege nun die Klarstellung vor, dass bei Vorführfahrzeugen auch die Zulassung durch den Kunden nach dem 1. Juli 2025 keine NoVA-Pflicht auslöst. Bei Kurzzulassungen (Tageszulassungen) ist wesentlich, dass nach spätestens 3 Monaten abgemeldet wird, um keine NoVA-Pflicht auszulösen.