Nach zähen Verhandlungen ist die Causa „Büchl versus Peugeot“ nach mehr als fünf Jahren nun endgültig mit Zahlung einer angemessenen Kündigungsentschädigung an das Autohaus Büchl beendet und begraben worden. Bereits Anfang 2020 begann die gerichtliche Klärung, ob ein fairer Wettbewerb existiert oder ein Missbrauch der Marktmacht des Kfz-Produzenten zulasten des Händlers vorliegt. Dass ein derartiger Marktmissbrauch vorgelegen ist, hat der Oberste Gerichtshof bereits am 17.2.2021 festgestellt. Mit der Verpflichtung, die höchstgerichtlich gerügten Verstöße in der Zusammenarbeit mit den Peugeot-Händlern und Peugeot-Werkstätten umgehend einzustellen. Peugeot wehrte sich jedoch, Büchl den aus dem Missbrauch der Marktmacht resultierenden Schaden zu ersetzen. Um eine derartige rechtliche Auseinandersetzung erfolgreich zu Ende zu bringen, bedarf es eines „langen Atems“. Das funktioniert nur, wenn auch die entsprechende rechtliche und wirtschaftliche Unterstützung eines Händlerverbandes dahintersteht.

Die Händler der großen europäischen Marken wie die des VW-Konzerns oder der Stellantis-Gruppe haben sich zwecks gemeinsamer Interessenvertretung schon lange in Händlerverbänden zusammengeschlossen. Ebenso viele der japanischen und koreanischen Hersteller. Bei den kleineren Marken hapert es schon. Und die Händler chinesischer Marken sind noch völlig unorganisiert.

Am Beginn einer Markenvertretung ist alles noch Liebe und Waschtrog. Der Importeur sucht Händler, und die suchen nach neuen Marken. Teils, weil eine alte Beziehung zu Ende gegangen ist, teils weil das Modell-Portfolio um das eine oder andere Produkt einer neuen Marke ergänzt werden soll. Da werden die Anforderungen vom Importeur an neue Händlerpartner in Grenzen gehalten, da wird noch auf Augenhöhe verhandelt.

Aber mit wachsender Marktpräsenz und damit steigender Marktmacht eines Herstellers wird erfahrungsgemäß der Spielraum eines Markenhändlers geringer. Je größer die Marke, desto weniger kann der einzelne Händler auf den Hersteller/Importeur Einfluss nehmen. Gerade bei den in Österreich noch jungen Marken wären ein Interessenaustausch zwischen den Händlern und eine rechtliche Beratung erforderlich. Dafür ist anfangs kein eigener Verband oder kein formaler Zusammenschluss notwendig. Es muss dafür bloß einmal die Initiative ergriffen werden.

Bei den etablierten Marken sind die rechtlichen Bedingungen zwischen Händler und Hersteller ziemlich ausgefeilt fixiert. Die europäischen Hersteller und jene aus Japan und Südkorea kennen die europäischen Spielregeln und versuchen, sie so weit wie möglich für sich auszulegen. Für die chinesischen Hersteller ist Österreich – falls nicht, wie bei Denzel für BYD, ein alteingesessener Importeur dahintersteht – noch völliges Neuland. Viele interessieren sich nur darum, wie sie Marktanteile gewinnen können und nicht darum, welche Rahmenbedingungen bei uns zu beachten sind. Sie haben wenige Vorstellung vom europäischen Wettbewerbsrecht, deshalb gibt es europaweit recht beachtliche Unterschiede zu den europäischen rechtlichen Rahmenbedingungen.

Die Zugkraft der chinesischen Marken ist noch gering. Die neuen Vertragspartner investieren für einen chinesischen Produzenten Zeit und Geld in den Aufbau hier noch völlig unbekannter Marken. Das ist harte Knochenarbeit. Noch dazu, da gleich mehrere große chinesische Hersteller mit einer breiten Markenvielfalt Europa erobern wollen. Das bringt für viele heimische Händler neue Möglichkeiten, birgt aber auch entsprechende Risiken. 

Bei etablierten Marken besteht der Trend, diesen Interessenaustausch via Händlerverband zu unterdrücken. Gespräche werden verweigert, Vertragsentwürfe (zulasten der Händler) als „unverhandelbar“ erklärt. Das kann es bei eintretenden Marken mangels Marktmacht noch nicht geben. Nutzen Sie dieses Zeitfenster, um Ihre derzeitigen Erfolge vertraglich für die Zukunft abzusichern!