Ein paar wenige Zahlen, quasi zur Einleitung: 2010 wurden in Österreich exakt 91 Elektroautos neu zugelassen, mit dem (mittlerweile längst verblichenen) Think City (87 Stück) aus Norwegen als deutlichem Spitzenreiter, gefolgt vom Mitsubishi i-MiEV (3) und dem allerersten Tesla (einem Roadster) in Österreich, der exakt 1 Stück auf die Straße brachte. Auch in den Jahren danach nahm die E--Mobilität nur langsam Fahrt auf: Exemplarisch dafür sei 2015 mit 1.806 Neuzulassungen genannt: Tesla Model S (492 Neuzulassungen) vor BMW i3 (294) und Renault Zoe (278) lautete das damalige Spitzentrio.
Wieder fünf Jahre später, 2020, waren in Österreich immerhin schon 15.758 BEV-Neuzulassungen in der Liste: Tesla Model 3 (2.746) vor Renault Zoe (2.071) und VW ID.3 (1.669) kamen auf das Treppchen. Die Zahl der angebotenen Modelle hatte sich binnen 10 Jahren von 3 auf 37 erhöht.
Und heute? Ist das Angebot noch vielfältiger geworden, kämpfen längst auch chinesische Marken um Marktanteile: Auch wenn heuer eine leichte Delle bei den Neuzulassungen der Stromfahrzeuge feststellbar ist, bleibt noch immer jeder sechste Neuwagen in Österreich ein E-Auto.
Kein Wunder, dass sich auch der Arbeitskreis der Automobilimporteure für diese Fahrzeuge stark macht – und Jahr für Jahr mit dem Ministerium um Förderungen verhandelt. Neben den Unterstützungsgeldern für den Kauf eines Neuwagens für Privatpersonen stehen heuer auch die gebrauchten E-Autos im Fokus: „Es gibt Gespräche, um den Drehfluss dieser Fahrzeuge zu beschleunigen“, sagt Günther Kerle, der Sprecher des Arbeitskreises der Automobilimporteure: „Denn wenn die Rücknahme der Elektroautos den Kanal verstopft, kommt es unweigerlich auch bei den Neuwagen zu Schwierigkeiten.“
Wie diese Förderungen beim Absatz von gebrauchten Elektrofahrzeugen aussehen sollen, könnte im Herbst entschieden werden. Allerdings wird das wohl auch vom politischen Willen der neuen Regierung abhängen, die nach den Wahlen vom 29. September gebildet wird – und ob der Finanzminister dann auch bereit ist, Geld dafür zur Verfügung zu stellen. Fix ist, dass die derzeitigen Regelungen bei der Förderung von Elektroautos für Privatpersonen bis 31. März 2025 gelten.
Wichtig ist für den Arbeitskreis auch, dass die Voraussetzungen für Firmen beim Kauf eines Elektroautos erhalten bleiben, also die Vorsteuerabzugsberechtigung. „Aber wir hoffen, dass die Luxustangente, die seit dem Jahr 2004 unverändert bei 40.000 Euro liegt, angehoben wird, weil sich in dieser Zeit ja die Autopreise nach oben entwickelt haben“, sagt Kerle.
Auch der Entfall des Sachbezugs für Dienstwagen-Benutzer sollte bei Elektroautos erhalten bleiben, hoffen die Importeure: „Sonst hätten wir sicher einen Rückschlag.“
Kerle kommt zu einem weiteren Punkt: „Die Hiobsbotschaften, dass die Werkstätten bei Elektroautos bald nichts mehr zu tun hätten, haben sich nicht bewahrheitet: Die Arbeit wird eben anders.“ Gemeinsam mit Kerle ruft auch Dr. Christian Pesau, der Geschäftsführer des Arbeitskreises, die Autohändler und -werkstätten auf, sich verstärkt dem Thema E-Autos zu widmen. Viele Unternehmen hätten sich über einige Dinge – wie etwa die verschärften Brandschutzbestimmungen – noch wenig Gedanken gemacht: „Dabei gibt es Möglichkeiten, die Investitionen klein zu halten und bei einem verunfallten Elektroauto einen Spezialcontainer zu mieten.“
Einig ist man sich im Arbeitskreis der Automobilimporteure jedenfalls, dass – allen gegenwärtigen Diskussionen zum Trotz – die Elektromobilität „einen riesigen Anteil am Pkw der Zukunft“ haben wird. Und mit einem Rückblick auf die Entwicklung der vergangenen 15 Jahre: „Da ist schon viel passiert, und da wird noch viel mehr passieren.“
Wenn Sie mehr von der Sonderausgabe lesen wollen, dann finden Sie hier das E-Paper oder hier die Rubrik "Willkommen im E-Autohaus".