Geleitet wurden die Sitzungen von den Bundesgremialobmann-Stellvertretern Günther Kerle und Komm.-Rat Prof. Burkhard Ernst. „Wir haben zu Beginn die Situation in der Branche beleuchtet“, berichtet Ernst. Erfreulich sei, dass die Zahl der Pkw-Neuzulassungen in den vergangenen Monaten spürbar gestiegen sei – wobei dies noch wenig über die Erträge aussage. 

Derzeit befinde sich der Fahrzeughandel in einer schwierigen Situation: „Wir haben im vergangenen Jahr durch Insolvenzen eine große Anzahl an Betrieben verloren. Auch die mögliche Beschlagnahme von Eigentum Dritter ist für uns ein großes Thema“, erklärte Ernst zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs im Zusammenhang, dass mit der Raser-Regelung künftig auch Leasing-, Leih- oder Dienstfahrzeuge versteigert werden dürften. Ein weiteres wichtiges Thema sei die geplante Einführung des Sachbezugs für E-Autos.

Mögliche Einbrüche im Reparaturgeschäft

Stefan Hutschinski, Einzelhandelssprecher im Bundesgremium Fahrzeughandel, betonte, dass aufgrund steigender Neuzulassungen auch Importeure mögliche Anpassungen der Händlerziele vornehmen könnten. „Da müssen wir schauen, dass das im Rahmen bleibt, denn es kommt auch darauf an, wie sich der Markt heuer weiterentwickelt“. 

Die Ertragssituation im Autohandel kommentierte Hutschinski so: „Wir leben davon, dass uns in Österreich die Werkstatt den Handel subventioniert. Wir rechnen aber im Zusammenhang mit wachsender E-Mobilität mit rückläufigen Serviceerträgen.“ Es werde viel wegfallen, wie man höre, hätten -Reparaturbetriebe im E-Mobilitäts-Vorreiter-Land Norwegen einen Rückgang der Aufträge von rund 40 Prozent verzeichnet. Sollten in Österreich in Zukunft auch derartige Rückgänge eintreten, würde sich das derzeitige Geschäftsmodell nicht mehr rechnen. „Der Nachlass, der auf Autos gegeben wird, zukünftige mögliche Einbrüche im Reparaturgeschäft und die fehlenden Zulassungen seit 2020 wirken sich gepaart mit den auch internationalen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zusätzlich aus. Wir werden Lösungen von den Importeuren und Herstellern und ein gesundes Geschäftsmodell brauchen, mit dem wir auch in Zukunft gut wirtschaften können.“

Für eine Erhöhung der Luxustangente für Firmenfahrzeuge, die seit 2005 unverändert bei 40.000 Euro liege und zukünftig auf 65.000 Euro angehoben werden sollte, sprach sich Mag. Bianca Dvorak, Geschäftsführerin Bundesgremium des Fahrzeughandels, aus.