"Diese Einigung darf zu Recht als historisch bezeichnet werden", erklärt Wilfried Stöckl, Generalsekretär des VFT – Verband der freien Kfz-Teile-Fachhändler. Seit 1993 ringt man in diesem Bereich um eine politische Lösung, mit der nun erzielten erhalten alle europäischen Verbraucher die Freiheit, ihre Fahrzeuge mit Ersatzteilen ihrer Wahl reparieren zu lassen.

Die Einigung ist mit verschiedenen Übergangsfristen – für neue bzw. für bestehende Fahrzeugdesigns – verbunden. Bis dato glich die Situation in Europa in puncto Reparaturklausel einem "Fleckerlteppich". In vielen Staaten gab es bereits eine, in manchen nicht. Zu letzteren Gruppe von elf EU-Staaten zählt auch Österreich, das bis dato noch keine Reparaturklausel in nationalen Gesetzgebung vorgesehen hat. Der VFT hat sich in den vergangenen sieben Jahren intensiv für die Einführung einer Reparaturklausel eingesetzt und dazu laufend den Dialog mit relevanten Stakeholdern auf nationaler und EU-Ebene gesucht und geführt.

Was sich konkret hinter den Themenkomplexen Designschutz und Reparaturklausel verbirgt und wie die Übergangsfristen ausgestaltet sind, ist einer aktuellen Meldung auf der VFT-Website zu entnehmen.