Das „Richtige für Österreich“ zu tun, hat sich die neue Bundesregierung aus ÖVP, SPÖ und Neos als Arbeitstitel vorgenommen. Einen der ersten Schritte in diese Richtung bildete Anfang März der Ministerratsbeschluss, die Normverbrauchsabgabe (NoVA) für leichte Nutzfahrzeuge (N1) ab dem 1. Juli 2025 wieder abzuschaffen. Dadurch sollen Kfz zur Güterbeförderung günstiger und Klein- und Mittelbetriebe entlastet werden. Die neue Regelung will den rechtlichen Zustand wieder herstellen, der vor der Einführung der NoVA für lNfz am 1. Juli 2021 herrschte.

Achtung bei Tageszulassungen

Neben – wenig überraschender – Zustimmung aus der Branche taten sich durch die Ankündigung beim Handel die entsprechenden Fragen für die Praxis auf, insbesondere beim Umgang mit Vorführwagen und Kurzzulassungen in der Zeit zwischen März und Juli. 
Das Bundesgremium Fahrzeughandel veröffentlichte rasch einen Leitfaden, wie mit Vorführ-fahrzeugen und Tageszulassungen umzugehen ist, damit Händler oder Endkunde nicht doch noch in die NoVA-Pflicht rutschen.
„Die Umsetzung der geplanten ,NoVA-Befreiung für Kraftfahrzeuge der Klasse N1 zur Güterbeförderung ab dem 1. Juli 2025‘ würde dazu führen, dass für Vorführkraftfahrzeuge bei Veräußerung bzw. Lieferung nach diesem Datum keine NoVA-Pflicht mehr besteht“, so das Bundesgremium, das allerdings darauf verwies, dass ein detaillierter Gesetzesentwurf oder gar -beschluss noch ausstehe. 

Bei Kurzzulassungen (Tageszulassungen) sei wesentlich, dass nach spätestens 3 Monaten abgemeldet wird, um keine NoVA-Pflicht auszulösen. Auch könne eine entstandene NoVA-Pflicht nicht an den späteren Endkunden überwälzt werden.
Für Vorführfahrzeuge besteht in der noch geltenden NoVA-Regelung keine NoVA-Pflicht, erst bei der Auslieferung an den Kunden muss dieser die Steuer abführen. Erfolgt die Auslieferung nach dem 1. Juli, entsteht auch für den Endkunden keine NoVA-Pflicht.

Maxus bringt Diesel

Wie der Wegfall der NoVA die Marktverhältnisse verändern wird, ist trotz preislicher Attraktivierung der Verbrennermodelle unklar. Schon durch den Wegfall der Förderung seien elektrische leichte Nutzfahrzeuge „von einem Tag auf den anderen deutlich teurer geworden“, wie Andreas Kostelecky, MBA, der für Maxus zuständige Geschäftsführer bei der Denzel-Tochter Asia Car Import Austria, erklärt. Durch den NoVA-Entfall für N1-Fahrzeuge ergebe sich nun ein Preisunterschied von rund 10.000 Euro zwischen Diesel- und E-Fahrzeugen, der quasi über Nacht entstanden sei. 

Dies bedeute aber lediglich eine höhere Einstiegshürde, betont Kostelecky. „Bei der Total Cost of Ownership rechnen sich die Elektrofahrzeuge dennoch, da die Wartung viel günstiger ist.“ Dennoch hofft man bei Maxus, dass es für elektrische lNfz in Zukunft wieder Förderungen von zumindest 5.000 Euro gibt. Außerdem wird Maxus noch im April selbst Dieselvarianten ihrer leichten Nutzfahrzeuge nach Österreich bringen: Zunächst den Deliver 7 – im Modellnamen entfällt das vorangestellte e –, im Juli folgen die ersten Deliver 9 mit Selbstzünder.