Es war klar, dass eine der wesentlichen Vergünstigungen (und damit Treiber) für die Elektro-Mobilität, nämlich die Sachbezugs-Befreiung für Dienstwagen-Nutzer, irgendwann fallen muss. Es ist nicht dauerhaft argumentierbar, irgendwann ist die Durchdringung so groß, dass es erstens nicht mehr notwendig ist und zweitens tatsächlich die Einnahmen fehlen. Die Regierung ist offenbar der Meinung, dass es nun so weit ist.
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Sparen geht uns schließlich alle an und man könnte argumentieren, dass – beim geplanten Drittel des Sachbezugs im Vergleich zum Verbrenner – noch immer ein großer Vorteil gegenüber konventionell angetriebenen Fahrzeugen bleibt. So weit, so gut. Das Ende dieser Vergünstigung hat allerdings mehrere Aspekte.
Bitte um Planungssicherheit
Wie schon bei mehreren Gesetzen (zuletzt bei motorbezogenen Versicherungssteuer und bei den NoVA-Einführungen und -Abschaffungen) kritisiert, fehlt auch hier wieder die Planungssicherheit. Unternehmen – und das wird speziell beim Klimaschutz immer wieder gefordert – brauchen zuverlässige und stabile Rahmenbedingungen. Das gilt auch für den Konsumenten, vor allem wenn es um langfristige Entscheidungen geht.
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Entscheidend ist neben der Höhe, also dem Prozentsatz des nun geplanten Sachbezuges, auch der Einführungszeitraum. Zwar hoffen die Interessenvertreter noch auf eine Einschleifregelung. „Es ist aber anzunehmen, dass wie bei der motorbezogenen Versicherungssteuer aus Budgetgründen auch der Bestand betroffen sein wird“, befürchtet Christian Pesau vom Arbeitskreis der Automobilimporteure.
Staat greift in bestehende Arbeitsverträge ein
Damit ändert sich das gesamte Gefüge: Denn es geht nicht nur um (deutlich) mehr Steuern für betroffene Arbeitnehmer, für die das Auto teilweise Arbeitsplatz ist. Es wird die Basis für die Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer komplett verändert: Vielleicht wäre ein Firmenauto gar nicht in Frage gekommen, vielleicht ist es ein Gehaltsbestandteil, der nun fehlt, vielleicht hätte sich der Mitarbeiter sonst nicht für ein E-Auto entschieden, weil es nicht in seinen Alltag passt, vielleicht hätte man sich für ein anderes (günstigeres) Auto entschieden? Alle Änderungen und Besteuerungen sind natürlich legitim, kann man machen, aber man sollte den Betroffenen dafür Zeit geben. Das hätte etwa auch eine Ankündigung im Jahr 2023 sein können, dass 2027 der Sachbezug eingeführt wird.
Weniger (teure) Autos
Die aktuelle Regelung hat dazu geführt, dass mehr und teurere Flotten-Fahrzeuge angeschafft wurden als zuvor. Für das Unternehmen sind TCO ja geringer als beim Verbrenner, für den Mitarbeiter hat es auch, ein teureres Auto zu fahren. Jetzt werden die Nutzer aufgrund des Sachbezuges wieder stärker auf den Preis achten (wie wohl hier ein Deckelung im Gespräch ist). Insgesamt wird die zuletzt ohnehin stark gebeutelte Autobranche wohl weniger und weniger hochpreisige Autos verkaufen.
Auswirkungen auf die Klimaziele
Der letzte, aber vermutlich relevanteste Punkt: Bringt es langfristig wirklich eine Einsparung fürs Budget? Zum einen geht der Umsatz der Branche (und später beim Gebrauchtwagen auch die Umsatzsteuer) durch weniger und günstigere Flotten-Fahrzeuge zurück und damit auch die Einnahmen für den Staat.
Und noch entscheidender: Wenn die Einführung des Sachbezugs den Hochlauf der Elektromobilität bremst, wird das große CO2-Problemkind Verkehr nicht kleiner werden, die Strafzahlungen werden noch höher ausfallen. Wie Importeurs-Sprecher Günter Kerle richtig sagt: "Wer den Wandel zu einer klimaneutralen Zukunft will, muss bewährte Anreize stärken – nicht abschaffen."
Bei allem Verständnis für die Spar-Notwendigkeit: hier wurde – wieder einmal – etwa zu kurz gedacht.
