Die Zeiten sind extrem herausfordernd und es allen recht zu machen ist für Regierende in der momentanen Situation schlichtweg unmöglich. Dennoch kann man die aktuellen Abläufe im Bereich der Normverbrauchsabgabe für N1-Fahrzeuge nicht unkommentiert bzw. unkritisiert belassen.

Generell kann man diskutieren, wie wirkungsvoll die Wiederabschaffung der NoVA (nach der Einführung im Jahr 2021) tatsächlich ist, oder ob es im Hinblick auf die Flottenziele der Hersteller und die CO2-Ziele des Landes sinnvoll ist, E-Transporter-Förderungen abzuschaffen und den Diesel günstiger zu machen.

Bei der dieswöchigen FLEET Convention haben sich große Fuhrparkbetreiber eher für Planungssicherheit als für ständige Änderungen ausgesprochen. Die Notwendigkeit sehen selbst viele Brancheninsider kritisch. Kurz gesagt: Die Einführung der NoVA für leichte Nutzfahrzeuge im Jahr 2021 hat der Branche und deren Kunden geschadet. Die Wiederabschaffung wird hingegen nicht dramatisch helfen. 

Entscheidung im März für 1. Juli

Dabei wollen wir nicht undankbar sein, Erleichterungen sind grundsätzlich begrüßenswert. Absolut nicht begrüßenswert ist der Weg dorthin. Am 27. Februar haben wir als eines der ersten Medien die NoVA-Abschaffung im Regierungsprogramm entdeckt und kommuniziert. Am 12. März wurde selbige im Ministerrat mit Wirkung 1. Juli beschlossen, natürlich noch ohne Details. Am 10. Juni hat Kollege Heinz Müller auf die Problematik hingewiesen. Die Details für Picks-ups gibt es übrigens bis heute nicht und der Gesetzestext selbst war beim Beschluss am 16. Juni zuerst noch mit groben Fehlern und Problemen behaftet.

Die Interessenvertretung hat noch schlimmeres verhindert

Die Branchenvertretung, konkret der Arbeitskreis der Automobilimporteure mit Unterstützung des Bundesgremiums Fahrzeughandel, hat dabei einen hervorragenden Job gemacht, andernfalls wäre die Regelung noch deutlich schlimmer ausgefallen. Ohne massive Intervention von Industriellenvereinigung und Wirtschaftskammer wäre der unsägliche Passus mit der „einfachen Ausstattung“ auch für viele Transporter anzuwenden gewesen. Das zweite Problem hat die Berechnung der NoVA betroffen. Durch den Wegfall der N1-NoVA-Berechnung wären nun Pick-ups unter die Pkw-Berechnungsmethode gefallen. Der Kunde hätte also ein Fahrzeug bestellt, das mit 1. Juli günstiger hätte werden sollen, nun aber sogar teurer geworden wäre. Hier konnte die Interessenvertretung eine Übergangsfrist erreichen.

Definition noch immer offen 

Welche Pick-ups nun aber NoVA-pflichtig sind und welche nicht, ist beim Erstellen dieses Kommentars (26. Juni, ca. 14h) noch immer gänzlich offen. Seit der Bekanntgabe im Februar fehlt Kunden und Händlern die Planungssicherheit. Die Kunden haben gekauft und bestellt, wollen aber erst nach dem 1. Juli anmelden, in der Erwartung, dass es danach keine NoVA mehr gibt. Dabei darf man ja nicht nur von Schnäppchen-Jägern ausgehen, die sich einen Pick-up rein aus steuerlichen Gründen kaufen, sondern auch Unternehmer, die das Fahrzeug entsprechend nutzen. 

Teilweise sind nun Fahrzeuge bestellt oder stehen bereits am Hof des Händlers, die der Kunden nicht übernehmen will; und möglicherweise – weil vertraglich so vereinbart – mit dem Fortbestand der NoVA auch nicht übernehmen muss. Dabei geht es um Modelle, die nun kaum mehr vermarktbar sind. Dafür wird es jetzt auch entsprechende Lösungen seitens der Importeure brauchen.

Das muss besser gehen

Zurück zur fehlenden Klarstellung: Insider berichten von politischen Unstimmigkeiten, wie es scheint fehlt es aber auch Fachwissen und Realitätsnähe. Dabei ist zu betonen, dass nichts gegen eine klare Lösung einzuwenden ist. Wenn Lifestyle-Pick-ups ausgenommen sind, dann ist dazu zu akzeptieren. Aber hier geht um die katastrophale Umsetzung mit viel zu kurzen Abläufen und komplett fehlender Planungssicherheit. Liebe Regierung: Das muss besser gehen!