In die Arbeiten zur Fertigstellung dieser Fokus-Strecke platzte die Nachricht: Als Beitrag zur Budgetkonsolidierung soll künftig auch für elektrische Dienstwagen mit Privatnutzung ein Sachbezug fällig werden. Die Regelung werde betroffene Dienstnehmer schon ab 2028 bis zu 360 Euro monatlich kosten, schätzen Kommentatoren. Der Staat werde etwa 160 Millionen Euro pro Jahr einstreifen. Die Rede ist von einem anfänglichen Sachbezug von 0,75 Prozent des Anschaffungswerts.

In seltener Einigkeit kritisieren Grüne und Automobilimporteure den Schritt. Einen „klimapolitischen Offenbarungseid“ nennt es Jakob Schwarz, Budgetsprecher der Grünen. Importeurssprecher Günther Kerle warnt vor „massiven Unsicherheiten. Die Sachbezugsbefreiung von E-Fahrzeugen sollte als langfristiges Instrument einer nachhaltigen Mobilitätspolitik verstanden werden.“ Auch der ÖAMTC spricht von einem „klaren Dämpfer für die E-Mobilität. Die Befreiung war ein klarer Anreiz für Unternehmen und Beschäftigte“, sagt Martin Grasslober. Als „falsches Signal zur falschen Zeit“ nennt Manuel Scheffauer von der Prodinger Steuerberatung den Schritt, der nicht nur einzelne Dienstnehmer treffe, sondern das Vertrauen in die Verlässlichkeit steuerpolitischer Zusagen untergrabe.

StVO-, KFG- und FSG-Neuerungen 

Noch im März hat der Nationalrat Reformen der Straßenverkehrsordnung (StVO), des Kraftfahrgesetzes (KFG) und des Führerscheingesetzes (FSG) auf den Weg gebracht, welche teils gravierende Änderungen auf unsere Branche sowie die Motoristen des Landes mit sich bringen. Die Regierung spricht vom „größten Verkehrssicherheits- und Modernisierungspaket der vergangenen Jahre“, welches zum Teil bereits per Mai in Kraft gesetzt wurde.

So ist nun die kamerabasierte Verkehrsberuhigung für Städte und Gemeinden geregelt worden – man erinnere sich an die hitzige Debatte um ein „Fahrverbot“ für die Innere Stadt in Wien im Herbst des Vorjahres. Der ÖAMTC hatte damals vor „Chaos“ gewarnt, wenn Gemeinden kreative Verkehrsbeschränkungen als Einnahmequelle für sich entdecken – eine Befürchtung, die der Mobilitätsclub mit dem Verweis auf manch italienische Kommune -weiter aufrechterhält. 

Gute und schlechte Nachrichten für Einspurige

Immerhin regle das Gesetz, dass datenschutzkonform nur Fahrzeugkennzeichen und nicht Personen von Kameras aufgenommen werden dürfen. Außerdem müssen betroffene Zonen klar ausgeschildert sein, eine Bedarfsprüfung ist Bedingung. Außerdem sind nur mehrspurige Fahrzeuge betroffen. Damit ist die Befürchtung der Zweirad-Community, dass Mopeds und Motorräder sozusagen „ausgesperrt“ werden könnten, abgewendet, wie die Arge2Rad, Dachverband der österreichischen Zweiradimporteure und Zweiradindustrie, ausdrücklich begrüßt.

Weniger happy ist die Zweirad-Interessenvertretung mit den Verschärfungen für E-Mopeds, die als nicht immer StVO-konform bewegte Zustell-Vehikel einen zweifelhaften Ruf bei anderen Verkehrsteilnehmern genießen. Sie werden ab Herbst nicht mehr als Fahrräder, sondern als Kraftfahrzeuge eingestuft. Während der Gesetzgeber auf die Verkehrssicherheit verweist – und vermutlich mancher Senior auf den Gehsteigen unserer Städte erleichtert aufatmet –, verweist die Arge2Rad darauf, dass diese Fahrzeuge die wirtschaftliche Lebensgrundlage für etwa 5.000 Essens- und Warenzusteller bilden. „Diese Menschen sichern die Nahversorgung in unseren Städten. Die neuen Regelungen treffen sie hart – viele ihrer Fahrzeuge sind künftig nicht mehr zulassungsfähig, es fehlen Führerscheine der Klasse AM sowie die notwendige Schutzausrüstung“, sagt General-sekretärin Karin Munk. Der Verband will nun ein Unterstützungspaket für Betroffene schnüren.

Großer Überblick auf den folgenden Seiten

Lesen Sie auf den folgenden Seiten unsere Einblicke in neue Mobilitäts-Regeln von Euro 7 bis Raser-regelung. Im großen Interview (ab S. 10) haben wir Mobilitäts-Minister Komm.-Rat Peter Hanke mit -einigen Argumenten konfrontiert. Wie immer, rundet eine große Umfrage unsere Fokus-Strecke ab!