Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1540 reagiert die Europäische Kommission auf gedumpte Einfuhren und die daraus entstandene Schädigung der europäischen Reifenindustrie. Betroffen sind neue Luftreifen aus Kautschuk mit einer Tragfähigkeitskennzahl von 121 oder weniger.

Maßgeblich ist der Ursprung der Reifen, nicht die Herkunft der Marke. Die Maßnahmen dienen dem Schutz vor wettbewerbsverzerrenden Einfuhren; sie stellen keine Bewertung der technischen Qualität oder Sicherheit einzelner Produkte dar.