Vorbei sind die Zeiten, als in den Karosserie- und Lackierabteilungen ein sorgloser Umgang mit den verwendeten Materialien gang und gäbe war und die eigene Sicherheit und Gesundheit(sfolgen) auf die leichte Schulter genommen wurden. Auch heutzutage gilt allerdings noch immer Vorsicht im Umgang mit chemischen Stoffen.
So ist etwa in der sogenannten EU-Chemikalienverordnung REACH unter anderem der Umgang mit Diisocyanaten geregelt. Hinter diesem etwas sperrig klingenden Begriff verbergen sich chemische Stoffe, aus denen diverse Polyurethan- und Polyureaprodukte hergestellt werden, beispielsweise flexible oder starre Schäume, Klebstoffe, Lacke, Beschichtungen, Dichtstoffe und Elastomere.
Neben zahlreichen positiven Eigenschaften haben Diisocyanate aber auch Nachteile, denn sie werden als hochgradig atemwegs- und hautsensibilisierend eingestuft. Der Kontakt damit kann allergische Reaktionen bis zu Hautekzemen oder Asthma zur Folge haben. Expertenschätzungen zufolge wird der Kontakt mit Diisocyanaten mit rund 5.000 Fällen von berufsbedingtem Asthma in der Europäischen Union in Verbindung gebracht. Um das zu verhindern, müssen bei der Verwendung von Produkten mit Diisocyanaten technische und organisatorische Maßnahmen gesetzt werden. Ein zentraler Teil davon sind standardisierte -Mindestschulungsanforderungen für die Anwender.

Schulung bis 24. August 2023 verpflichtend
Generell ist laut EU-Richtlinie das Inverkehrbringen von Diisocyanaten, etwa als Bestandteil in Gemischen ab einer Monomer-Konzentration (von Diisocyanaten) von ≥ 0,1 Gewichtsprozenten verboten, jedoch kann dieses Verbot unter bestimmten Bedingungen durchbrochen werden. Dazu wird festgehalten: „Eine Verwendung über der festgelegten Konzentrationsgrenze ist erlaubt, wenn die Anwender:innen entsprechend geschult sind.“ So weit, so gut, allerdings gilt diese Regelung bereits ab dem 24. August 2023. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen also jene, die mit Diisocyanat-hältigen Produkten mit einem Anteil von über 0,1 Gewichtsprozenten arbeiten, diese notwendigen Schulungen bereits absolviert haben, sonst drohen teils empfindliche Geldstrafen von 500 bis zu 20.180 Euro, im Wiederholungsfall sogar bis zu 40.375 Euro. Das Strafausmaß ist im Chemikaliengesetz (ChemG 1996) geregelt, das eine Verwaltungsübertretung für den Fall vorsieht, dass „ein Stoff, ein Gemisch oder ein Erzeugnis entgegen einer Beschränkung (…) in -Verkehr“ gebracht oder verwendet wird.

Industrie und Betriebe gleichermaßen gefordert
Obwohl alle rechtlichen Vorgaben und Maßnahmen in der Branche bekannt sein sollten, ist das Wissen um die Schulungen und vor allem die Durchführung für die Mitarbeiter in vielen Fällen noch nicht angekommen. „Der Ball liegt bei den Lackherstellern. Diese müssen ihre Kunden informieren und entsprechend schulen bzw. Schulungen anbieten“, betont etwa Mst. Manfred Kubik, stellvertretender Bundesinnungsmeister der Fahrzeugtechnik. Die angesprochenen Lackhersteller sind in der Regel ihrer Informationspflicht aber schon vor Längerem nachgekommen. Frühzeitig und in regelmäßigen Abständen wurde umfassend zu den neuen Regelungen informiert und auch zu Schulungsplattformen verlinkt. Die Lackhersteller, die natürlich auch ihre Mitarbeiter (Anwendungstechniker, Trainer, Lagerpersonal, Verkaufsaußendienst) entsprechend schulen müssen, sehen die Verantwortung auch bei den Betriebsinhabern. „Dem Arbeitgeber obliegt die Pflicht zur Schulung seiner Mitarbeitenden, wie bei den üblichen Gefahrstoff-unterweisungen auch“, teilt ein Lackproduzent mit. Die Schulungsplattformen der Hersteller verstehen sich als Angebot, gibt es in einem Unternehmen einen Betriebsarzt oder eine versierte Sicherheitsfachkraft, kann auch diese Person die Schulungen abhalten.

Was konkret geschult wird
Die Schulungen selbst enthalten Anleitungen zur Kontrolle der Exposition (Kontakt eines Organismus mit Chemikalien) gegenüber Diisocyanaten am Arbeitsplatz, vorrangig über Hautkontakt oder Einatmung. Nationale Arbeitsplatzgrenz-werte oder weitere Risikomanagementmaßnahmen auf nationaler Ebene sind nicht Gegenstand. Am Ende der Schulung erhalten die Teilnehmer einen Nachweis über einen erfolgreichen Abschluss, die Schulung muss nach spätestens fünf Jahren -wiederholt werden.
Bei den Schulungen gibt es drei unterschiedliche Stufen: eine allgemeine, eine Aufbau- und eine Fortgeschrittenen-Schulung.
Die allgemeine Schulung ist auf ein geringes Expositionsrisiko bzw. eine geringe Gefährdung auslegt. Das beinhaltet Tätigkeiten ohne Aerosolbildung, keine staubbildenden Pulver, keine Erwärmung etc.
Die Aufbau-Schulung geht von einem mittlerem -Expositionsrisiko bzw. einer mittleren Gefährdung aus. Umfasst sind hier Tätigkeiten mit offenen Gemischen bei Raumtemperatur, also auch das Sprühen in -Lackierkabinen.
Mit einem hohen Expositionsrisiko bzw. einer hohen Gefährdung beschäftigt sich die Fortgeschrittenen-Schulung. Das ist bei Tätigkeiten mit Temperaturen über 45 °C ebenso der Fall wie beim Hantieren mit Produkten mit einem hohen Anteil an flüchtigen Diisocyanaten. Die Unterweisungen können grundsätzlich als Online-Schulungen in Anspruch genommen werden, dazu finden sich im Internet entsprechende Angebote. Den Mitarbeitern müssen adäquate Räume zur Verfügung gestellt werden, um die Schulungen zu absolvieren. Alternativ können auch Präsenzkurse bei entsprechenden Institutionen oder betriebsinterne Schulungen durchgeführt werden. Für die Abhaltung der Trainings braucht es eine geeignete Person: Das kann eine Sicherheitsfachkraft, ein Arbeitsmediziner oder eine Person mit einer entsprechenden Ausbildung für Sicherheit und Gesundheitsschutz im -Arbeitsumfeld sein.

Produkte ohne Schulungspflicht
Im Autoreparaturlack-Segment -werden Diisocyanate in Isocyanate-Härtern von 2K-PUR--Lacksystemen (zum Beispiel Klarlack, Uni-Decklack, Füller, Primer) eingesetzt, in diesen Bereichen kann der Hersteller im Normalfall die Einhaltung des Grenzwerts der 0,1 Gewichtsprozente nicht garantieren. In anderen Bereichen im Kfz-Betrieb kommen Diisocyanate beispielsweise in Scheiben-klebern, Glasklebern oder Dämmschäumen vor. Also muss auch dort geschult oder auf Produkte zurückgriffen werden, die nur eine geringe Konzentration an monomeren Diisocyanaten aufweisen. Der Kleb- und Dichtstoffhersteller Sika hat sich dieser Thematik frühzeitig angenommen, dazu den Kunden schon seit Längerem den Zugang zu einer kostenlosen Online-Schulung ermöglicht und plant zudem, bis zum Stichtag 24. August 2023 ein umfangreiches Sortiment anzubieten, für das kein Zertifikat notwendig ist. Das trifft bereits jetzt auf die Sikaflex-500-Serie für diverse Automotive-Anwendungen zu.

Informationen und Unterweisungen unerlässlich
Egal, ob der Grenzwert von 0,1 Gewichtsprozenten bei monomeren Diisocyanaten unter- oder überschritten wird, Betriebsinhaber sind auf jeden Fall verpflichtet, ihre Mitarbeiter ausreichend über die mit ihren Tätigkeiten verbundenen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit aufzuklären und Maßnahmen zur Gefahrenverhütung darzulegen. Diese Informationen müssen den Beschäftigten in verständlicher Form und Sprache nähergebracht werden. Entsprechende Unterlagen sind vom Arbeitgeber zu stellen. Neben der reinen Informationsweitergabe muss laut ArbeitnehmerInnen-Schutzgesetz (AschG) auch eine ausreichende Unterweisung der Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz erfolgen. Umfänge und Inhalte hängen von den bestehenden Gefahren und der Ausbildung und Erfahrung der Beschäftigten ab. Prinzipiell müssen Erstunterweisungen unmittelbar und persönlich durchgeführt werden, wiederkehrende allgemeine Unterweisungen können im Normalfall auch -elektronisch-computerunterstützt erfolgen.

Sichere Lagerung
Neben dem richtigen Umgang mit gefährlichen Substanzen und der umfangreichen Unterweisung kommt es aber auch auf die richtige Lagerung von Chemikalien an. So müssen gemäß der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten brennbare Flüssigkeiten entsprechend aufbewahrt werden und Sicherheitsschränke wiederkehrend, nämlich einmal jährlich, geprüft werden. So besagt die Norm EN 14470-1, dass ein Sicherheitsschrank mindestens 90 Minuten lang brandfest sein muss und sich die Schranktüren ab einer Umgebungstemperatur von 50 °C selbstständig schließen müssen. Der Schließvorgang hat innerhalb von 20 Sekunden zu erfolgen. Zudem muss in einem Sicherheitsschrank ein Luftwechsel rund um die Uhr gewährleistet sein. Dazu kann wahlweise ein Umluftfilteraufsatz oder ein Abluftfilteraufsatz -verwendet werden.
Nicht nur die Belüftung der Sicherheitsschränke ist geregelt, sondern auch die Sammlung der Sicherheitsdatenblätter der in dem Schrank gelagerten Chemikalien. Als Alternative zur Papierform bietet Würth die Verwaltung der Datenblätter online in der Würth-App an. Dazu wird einfach der Strichcode des Produkts eingescannt.