Wissen Sie, was eine Tschurtschl ist? Für Nicht-Kärntner: Das sind die Zapfen von Nadelbäumen. So eine Tschurtschl, in diesem Fall einer Föhre entstammend, lag eines schönen Tages auf einer Straße in Klagenfurt. Der Lenker eines E-Scooters wollte ausweichen, stürzte und wurde verletzt. Er klagte die Stadt Klagenfurt als Straßenerhalter auf 4.000 Euro Entschädigung. Der (nicht ausgesprochene) Gedanke: Jede Tschurtschl sollte gefälligst ihren eigenen Straßenkehrer haben, damit E-Scooter-Fahrer ungebremst durch die Stadt rasen und Fußgänger jagen können. Gottlob: Der Kläger verlor, denn der Richter sah die Tschurtschl nicht als außergewöhnliche Gefahr, der man nicht ausweichen hätte können.

Fall 2: Die Klimakleber, die die Autofahrer seit Wochen Morgen für Morgen in Wien terrorisieren. Ja, ich wähle dieses Wort, denn nichts anderes ist es in meinen Augen mittlerweile. Natürlich bin auch ich für den Klimaschutz, bin selbst im vergangenen Halbjahr fast 15.000 Kilometer rein elektrisch gefahren und spare im Haushalt Energie, wo es nur geht. Doch was diese jungen Leute aufführen, ist einfach schon zu viel des Guten: Die eine oder andere Aktion für die Rettung des Weltklimas, von mir aus, wenn’s sein muss auch in Form einer Blockade, um in die Medien zu kommen. Aber jeden Tag? An mehreren Orten? Hoffen wir, dass das nicht ausartet. Bisher haben die Blockierten die Nerven bewahrt – und es wurde (im Gegensatz zu Berlin) auch kein Rettungswagen behindert, dass ein Mensch sterben musste. Aber wie lange noch?

Und drittens: Da wundere ich mich über jene Besitzer eines VW-Dieselautos, die jahrelang mit diesem Fahrzeug fahren und dann über das illegale Thermofenster klagen, das auch durch Software-Updates nicht beseitigt worden sei. Naiv gefragt: Wenn das Fahren mit diesem Auto wirklich so unzumutbar war, dass man bis zum Obersten Gerichtshof gegangen ist, warum hat man das Fahrzeug nicht schon viel früher verkauft? So schlecht waren die Preise, die man dafür bekommen hat, nicht, wie in der Branche allgemein bekannt ist. Lieber jahrelang fahren, den Autohändler mit Klagen eindecken und ihm dann, wenn der OGH wie in diesem Fall, das Fahrzeug wieder zurückgeben – mit Abzug eines Entgelts für die Benutzung, das anhand der gefahrenen Kilometer berechnet wird.

Manchmal fehlt mir das Verständnis für das Tun der Mitmenschen.

Der A&W-Verlag bildet ein breites Meinungsspektrum ab. Kommentare müssen nicht der Meinung des Verlages entsprechen.