Die genannte Verordnung ist ein Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten, die 2020 in Kraft getreten und seit 2022 für große Unternehmen verpflichtend ist. Sie definiert nachhaltige Aktivitäten anhand von sechs Umweltzielen, um Investitionen in grüne Projekte zu lenken und zu verstärken.

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Nun ist es der Bundesinnung der Fahrzeugtechnik gemeinsam mit BIPAVER, dem Verband der europäischen Runderneuerungsindustrie, auf EU-Ebene gelungen, dass runderneuerte Reifen von der Verordnung ausgenommen sind. Somit herrscht Gewissheit, dass die Verwendung von runderneuerten Reifen aktuell nicht gegen die Taxonomie-Vorschriften verstößt. „Ressourcen können nur dann eingespart werden, wenn die Einsparung nicht durch Bürokratie aufgefressen wird. Davon konnten wir die Kommission überzeugen“, betont Andreas Westermeyer, stv. Geschäftsführer der Bundesinnung Fahrzeugtechnik.