"Diese Überlegung ist ein schwerwiegender Eingriff in das Eigentumsrecht, welches ein Grundrecht ist. Weiters wird vorausgesetzt, dass das Fahrzeug im Eigentum jener Person steht, welche die Geschwindigkeitsübertretung begeht, und ausbezahlt ist.

Wenn der Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum eine Gesetzesbegutachtung durchlaufen sollte, – was ich persönlich bezweifle – kann es nur die Personen treffen, welche mit ihren eigenen und ausbezahlten Fahrzeugen unterwegs sind. 

Sollte die Person, die die Übertretung begeht, ein Leihfahrzeug, ein Leasingfahrzeug, einen Vorführwagen oder einen Dienstwagen benutzen, ist die Beschlagnahmung denkunmöglich, denn es kann kein Eigentum eines Dritten beschlagnahmt werden. 

Aus meiner Sicht ist diese Überlegung summa summarum absolut undurchführbar und ein weiteres Auto-Bashing unserer grünen Umweltministerin."

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