Für die Interessenvertretung beim Thema Fahrzeugdaten hat sich eine sehr breite Koalition aus den wichtigsten europäischen Verbänden im Bereich automotive aftermarket zusammengeschlossen. Diese reicht von ADPA (Automotive Data Publisher), AIRC (Karosserie-Reparatur) und cecra (Händler) über EGEA (Werkstattausrüstung) ETRMA (Reifen-Produzenten) und FIA (Autofahrerklubs) bis zu FIGIEFA (Teilehandel), insurance europe (Versicherungen) und Leaseurope (Leasinggesellschaften).
Die kooperierenden Verbände begrüßen den kürzlich von der EU-Kommission veröffentlichten Data-Act für die Nutzung von Daten als wichtigen Schritt in Richtung der Entwicklung der europäischen Datenwirtschaft. Gleichzeitig sind die Interessenvertreter überzeugt, dass das Datengesetz allein im Automobilsektor nicht ausreichen wird. „Das Ökosystem würde sektorspezifische Rechtsvorschriften für den Automobilsektor benötigen, die die Grundsätze und Bestimmungen des Datenschutzgesetzes in konkrete rechtliche und technische Maßnahmen für den Automobilsektor umsetzen“, so das Statement. Die europäische Kommission wird aufgefordert, „rasch solide sektorspezifische Rechtsvorschriften über den Zugang zu fahrzeuginternen Daten und Ressourcen vorzuschlagen, damit das Mitentscheidungsverfahren ab Oktober 2022 eingeleitet und vor dem Ende dieser Legislaturperiode im April 2024 abgeschlossen werden kann“, so die Aussage.
Der Data-Act legt wichtige Grundsätze fest, darunter das Recht des Nutzers auf Daten von vernetzten Produkten zuzugreifen und diese Daten an einen Drittanbieter zu übertragen. Auch Reparatur- und Wartungsdienste für den Anschlussmarkt und der Zugang zu Diagnoseinformationen sind ausdrücklich eingeschlossen. Zudem sind die Hersteller dabei beschränkt, die Aktivitäten des Nutzers bzw. Dritter zu überwachen.
