So hat man sich zusammen mit den Experten aus Forschung und Wissenschaft darauf verständigt, dass aufgrund der nun auch in Österreich angekommenen Virus-Mutation B 1.1.7 der Lockdown bis 7. Februar verlängert wird. Ziel ist die Absenkung des 7-Tages-Inzidenz (Stand 15./16.1.: 128) möglichst unter 50 (wären tägliche Neuinfektionszahlen unter 700), um Zeit im Wettlauf Virus gegen Impfungen zu gewinnen. Ab 8. Febuar sollen dann erste Lockerungsschritte möglich sein. Dabei auch der Handel.
Wachsen wird der „Babyelefant“, sodass der in vielen Bereichen festgeschriebene Mindestabstand von 1m auf 2m verdoppelt wird. Ebenso kommt mit 25. Jänner die FFP-2-Maskenpflicht in bestimmten Bereichen (einem kursierenden Verordnungsentwurf folgend in Betrieben die zur Versorgung des Alltags notwendig sind), wie Supermärkten, Apotheken und Öffentlichen Verkehrsmittel. Ob diese auch in den Kundenbereichen der Autohäuser und Werkstätten zu tragen sind, wird die Ausformulierung in der entsprechenden Verordnung zeigen.
Dem Verordnungsentwurf nach sind wöchentliche Tests nicht nur bei Lehrern und Arbeitnehmern in Bildungseinrichtungen vorgesehen, sondern auch für Arbeitnehmer im Bereich der Lagerlogistik und jenen mit Kundenkontakt. Kann kein negativer Test vorgewiesen werden, ist dem Entwurf nach durchgehend eine FFP2-Maske zu tragen.
Ausfallsbonus vorgestellt
Neben der Fortführung der Kurzarbeit, um möglichst viele Arbeitsplätze zu retten, so die Bundesregierung, wurde von Finanzminister Gernot Blümel ein Ausfallsbonus vorgestellt, wodurch betroffene Unternehmen bis zu 30% des Umsatzes (Deckelung 60.000 Euro) pro Monat via FinanzOnline geltend machen können.
Das Finanzministerum dazu: „Jedes Unternehmen, das mehr als 40 Prozent Umsatzausfall im Vergleich mit dem jeweiligen Monatsumsatz aus 2019 hat, kann über FinanzOnline eine Liquiditätshilfe bis zu 60.000 Euro pro Monat beantragen. Die Ersatzrate beträgt 30 Prozent des Umsatzausfalls, besteht zur Hälfte aus dem Ausfallsbonus und zur Hälfte aus einem Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000. Da der Ausfallsbonus an den Fixkostenzuschuss 800.000 gebunden ist, herrscht die grundsätzliche Verpflichtung bis Jahresende einen solchen Antrag zu stellen.
Die Antragstellung erfolgt jeweils ab dem 16. des kommenden Monats (z.B.: 16.2. für Jänner), erstmals beantragbar soll der Bonus mit 16. Februar 2021 sein. Der Antrag kann durch den Unternehmer selbst mit wenigen Klicks monatlich gestellt werden. Die Überprüfung des Umsatzeinbruches erfolgt im Nachhinein durch einen Steuerberater bei Abgabe des FKZ 800.000–Antrages.“
Unten dazu die Erstinformation der Wirtschaftskammer Österreich zum Download bereit gestellt. Dieses und ähnliche Dokumente finden Sie auch im Download-Bereich unserer Homepage.
(Stand 18.1., 14:50)