So wurde kürzlich die Fälligkeit für die im Rahmen der COVID-Krise von 15.1.2021 auf 31.März 2021 verlängert. In diesem Zeitraum soll es keine Stundungszinsen und Säumniszuschläge geben.
Darüber hinaus soll es laut Ö1-Interview mit Finanzminister Mag. Gernot Blümel, MBA, möglich sein, die gestundeten Zahlungen innerhalb von 3 Jahren auf Raten zurück zu zahlen, dabei würde zusätzlich eine Verzinsung von 2,5% über dem Basiszinssatz anfallen. Bislang waren Ratenvereinbarungen nur für 1 Jahre und mit einem Zinssatz von 4,5% über dem Basiszinssatz möglich.