Folgende Voraussetzungen listet die Wirtschaftskammer dabei auf:

  • Gefördert werden Unternehmen aller Größen mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich (außer Unternehmen des Finanz­ und Versicherungssektors), die eine wesentliche operative Tätigkeit in Österreich ausüben.
  • Es werden Zuschüsse zur Deckung von Fixkosten für Unternehmen gewährt, die auf Grund der Corona­Krise einen Umsatzausfall von mindestens 30 % verzeichnen. Der Zuschuss steigt linear mit dem Prozentsatz des Umsatzausfalles und kann bis zu 100 % betragen.
  • Die Förderung ist ein nichtrückzahlbarer direkter Zuschuss zur Deckung von Fixkosten.
  • Die Corona­-Beihilfe ist pro Unternehmen betragsmäßig mit 800.000 € begrenzt und kann für Fixkosten von bis zu neuneinhalb Monaten beantragt werden.
  • Für den Fixkostenzuschuss II wurde ein Zwei­-Säulen-­Modell ausgearbeitet: Parallel dazu wird es eine Fixkosten-Verlust­-Variante mit bis zu 3 Mio € geben.

Zuschüsse können für bis zu 10 Betrachtungszeiträume im Zeitraum 16. September 2020 bis 30. Juni 2021 gewährt werden, die Antragsstellung dafür ist bis 31. Dezember 2021 möglich. Auf dem Informationsblatt sind zudem die Definitionen für Fixkosten aufgelistet, wie sich die Corona-Beihilfe berechnet sowie wie der Antrag erfolgt, was zu berücksichtigen ist und wie die Auszahlung erfolgt.

Das Dokument steht unten zum Download bereit, findet sich aber auch im umfassenden Downloadbereich unserer Homepage.