Es sei ein Initiativantrag eingebracht worden, der eine Ausdehnung der NoVA auch für Kleintransporteure (Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern und einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg) vorsehe. Knapp 6.200 Kleintransporteure österreichweit seien von dieser geplanten Verteuerung durch die NoVA Ausdehnung betroffen.

Ausgenommen von der NoVA seien künftig Elektrofahrzeuge sowie mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge. Doch im Nutzfahrzeugbereich seien diese Technologien derzeit noch nicht wirtschaftlich sinnvoll einsetzbar. „Aktuell gibt es noch keine passenden E-Fahrzeuge, außer für die Kurzstrecke. Aber hier ist der Preis nicht wettbewerbsfähig“, so Reder.

Vor allem der Preiskampf innerhalb des Kleintransportgewerbes sei jetzt schon extrem groß und Gewinnspannen seien quasi nicht existent. Durch die Einbeziehung der Kleintransporteure in die NoVA komme es zu einer weiteren Schwächung des Wirtschaftsstandort Österreichs, weil Unternehmen zusätzlich belastet würden. „Das entspricht nicht dem ursprünglichen Ansatz der Normverbrauchsabgabe, die mit 1. Jänner 1992 an die Stelle der bis dahin gültig gewesenen 32%igen Luxus Umsatzsteuer, trat. Güterbeförderungsunternehmen benötigten ihre Fahrzeuge als Betriebs- bzw Arbeitsmittel. Als Luxus ist ein notwendiges Betriebsmittel wohl nicht zu sehen“, so Reder.

„Da die NoVA beim Kauf von Neufahrzeugen zu entrichten ist, befürchten wir, dass Unternehmer künftig länger zuwarten, bis sie neue Fahrzeuge anschaffen. Anstatt in Fahrzeuge mit modernerer Technologie zu investieren, werden dann ältere Kfz länger in Betrieb sein. Das trägt nicht gerade zu einer besseren Klimabilanz bei“, meint Reder.