Sowohl für den Autoverkäufer wie auch für die Liquidität des Händlers waren die vergangenen Wochen höchst problematisch: so standen die verkauften Fahrzeuge beim Autohaus bereit, durften und konnten aber nicht ausgeliefert und nicht zugelassen werden.

Mit heutigem Tag, Dienstag 14.4., hat sich diese Situation deutlich entspannt. Zum einen sind die Zulassungsstellen (unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen) wieder geöffnet, die Ausgangsbeschränkungen wurden hinsichtlich des Besuches geöffneter Betriebsstätten gelockert und ein Großteil der Autohäuser darf wieder öffnen. Kfz-Betriebe mit Schauräumen größer als 400 m2 müssen noch bis 2. Mai geschlossen bleiben, doch auch hier sollte die Auslieferung möglich sein.

"Die Auslieferung der verkauften Fahrzeuge ist über die Werkstätte möglich, die ja nicht unter das Betretungsverbot fällt", erklärt Günther Kerle, Sprecher der Automobilimporteure: "Um ein Fahrzeug kontaktlos zu übergeben, brauche ich keinen offenen Schauraum, die Übergabe des Fahrzeuges erfolgt dann ohnehin meist im Freien."

"Das erfolgt unter Wahrung aller Sicherheitsmaßnahmen", ergänzt Komm.-Rat Ing. Klaus Edelsbrunner, Bundesgremialobmann Fahrzeughandel: "Eine Auslieferung wie sie Händler und Kunden gewohnt sind, ist natürlich nicht möglich." Die kontaktlose Übergabe ermöglicht keine Erklärung der Funktionalität des Fahrzeuges. „Das muss danach telefonisch erfolgen oder eben detailliert nach Beendigung der Corona-Einschränkungen", so Edelsbrunner. Eine Zustellung des Fahrzeuges, wie beispielsweise beim Online-Handel ist ebenfalls unter maximalen Sicherheitsmaßnahmen möglich", erklärt Klaus Edelsbrunner.