Es klingt wie eine willkommene Möglichkeit, weiter ein bisschen ein Geschäft zu machen, auch wenn wegen des Virus der Verkaufsraum geschlossen bleiben muss: den Autoverkauf online abzuwickeln. Sollte doch nur ein kleiner Schritt sein, wenn man bedenkt, dass viele ihre Gebrauchten, Jungwagen oder Vorführer ohnehin längst im Internet anpreisen.
Allerdings hat der Endkunde im Internet bedeutend weitergehende Rechte als im stationären Handel, wie ein Händler aus Oberösterreich (wir berichteten darüber in diesem Artikel) zur Kenntnis nehmen musste. (Noch ist ein Verfahren anhängig.) Ein Kunde nutzte eine fehlende Klausel im Vertrag, um von seinem vollen Rücktrittsrecht nach 9 Monaten und 40.000 km Gebrauch zu machen.
Aber auch mit der Klausel hat der Kunde im Fernabsatz 14 Tage Rücktrittsrecht. Da muss man sich genau überlegen, ob man diese Chance nutzt. •