Damit sollen Auswirkungen von Liquiditätsengpässen und Zahlungsverzögern verhindert werden, die für die Firmen durch die angeordneten Einschränkungen des Wirtschaftslebens entstehen. Dabei geht es um eine Antragsmöglichkeit auf Herabsetzung der Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen für 2020, die bis 31. Oktober 2020 gestellt werden können. Kann der Steuerpflichtige die Vorauszahlung in der festzusetzenden Höhe nicht bezahlen, kann er beim Finanzamt anregen, die Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen für das Kalenderjahr 2020 zur Gänze nicht festzusetzen oder die den Betrag niedriger als die voraussichtliche Jahressteuer 2020 anzusetzen.
Voraussetzung ist, dass glaubhaft nachgewiesen wird, in welcher Form das Unternehmen durch die Covid-19-Pandemie betroffen ist. Dazu werden von der Finanz (unter Punkt 3) sogar Textbausteine, die sich für die Einreichung verwenden lassen, angeboten. Sämtliche Anträge sind auch sofort zu bearbeiten.
Die Details der Information des Finanzministeriums enthält das PDF, das zum Download weiter unten bereitgestellt ist!