Die betroffenen Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten sollen umgehend individuell informiert werden. Sollten bereits für einzelne Schüler Termine für Nachtragsprüfungen und Wiederholungsprüfungen anberaumt worden sein, können die unter Einhaltung der hygienischen Verhaltensregeln, soweit dies aufgrund der örtlichen Situation vertretbar ist, durchgeführt werden.
Die Fortsetzung des Berufsschulunterrichts bedeutet konkret, dass Berufsschüler Arbeitsaufträge der Berufsschule bearbeiten und bereits erworbene Lerninhalte vertiefen wobei sie grundsätzlich Schule und Betrieb fernbleiben. Die Schulleitungen informieren die Betriebe über die gesetzten Maßnahmen
Die Überbrückungsphase soll einerseits durch digitale Angebote unterstützt werden, vertiefende Informationen und Tutorials, ebenso wie laufende aktuelle Informationen bietet auch die Homepages des Bundesministeriums, die (weiter unten!) ebenfalls zum Anklicken bereitgestellt ist.