Das Bundesgremium des Fahrzeughandels hat nach intensiven Verhandlungen für seine Mitglieder deutliche Erleichterungen in Bezug auf die Weiterbildungsverpflichtungen – statt mindestens 15 Stunden pro Jahr mindestens 5 Stunden pro Jahr – bei Versicherungsvermittlung in Nebentätigkeit erreicht. Um in den Genuss dieser reduzierten Weiterbildungsverpflichtung zu kommen, ist es erforderlich, das Gewerbe „Versicherungsvermittler in Nebentätigkeit“ gemäß § 137 Abs. 3 GewO anzumelden.
Ansprechpartner dafür sind die Bezirks- bzw. Regionalstellen der WKO oder die zuständige Gewerbebehörde.
Das Bundesgremium hat dazu ein Merkblatt erarbeitet, das (weiter unten) im Anhang zum Download bereitgestellt ist!
Weitere Details enthält die AUTO-Information Nr. 2480 vom 26. Juli 2019! •
