Auch Fahrzeughändler und deren an der Versicherungsvermittlung mitwirkende Mitarbeiter, die Versicherungsvermittlung in Nebentätigkeit ausüben, sind zur jährlichen Weiterbildung verpflichtet. Die Weiterbildung dient, so die Intention der Richtlinie IDD, der Festigung und Vertiefung einschlägiger beruflicher Kenntnisse sowie ihrer Anpassung an die Marktentwicklung, um die Qualität der Versicherungsvermittlung positiv zu beeinflussen und das Kundenvertrauen zu stärken.
Details des Lehrplans sowie die Erläuterungen enthalten die beiden Dokumente, die zum Download (weiter unten!) bereit stehen sowie die AUTO-Information Nr. 2487 vom 19. Juli 2019! •
| Gewerbetreibende (Leitungsorgane) - § 3 |
Mind. 5h / Jahr |
2,5h unabhängig |
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An der Vermittlung mitwirkende Mitarbeiter - § 4 |
Mind. 5h / Jahr |
Keine Einschränkung gem. §§ 6 + 7; firmeninterne Weiterbildung v. Gewerbeinhaber oder Externe durchführbar |
Freie Auswahl aus Modul 1 und 2 (Bedachtnahme auf ausgeübte Tätigkeit) |
