Berichte über illegale Importe des Kältemittels R134a werden von der EU-Kommission äußerst ernst genommen. In einer Information an die Mitgliedsstaaten äußert sie die Vermutung, dass "große Mengen an F-Gasen illegal importiert werden, was den Erfolg des 'Phase down' gefährdet und den fairen Wettbewerb behindert". Man fordere die Mitgliedsstaaten auf, Verdachtsfälle genau zu prüfen, und kündigt an, 2020 eine IT-Anwendung vorzustellen, welche die Zollbehörden automatisch auf potenzielle Vorfälle aufmerksam machen wird. Säumigen Staaten wird unverhohlen mit Konsequenzen gedroht.
Es geht auch ohne CO2
Der Phase down (also das geforderte Auslaufen des klimaschädlichen Gases 134a) hat das Ziel, das GWP ("Global Warming Potential" oder Treibhauspotenzial) bis 2030 auf einen Wert unter 400 zu drücken. Ing. Christian Holzinger, Geschäftsführer der TB-Holzinger Ingenieur GmbH, geht davon aus, dass R1234yf der Kompromiss sein wird, mit dem auch die noch ambitionierteren langfristigen Ziele von GWP 150 problemlos zu erreichen sind. "CO2 hat einen GWP-Wert von 1, R1234yf den Wert 4."
Das "alte" R134a hat hingegen ein Treibhauspotenzial von 1.430. Das Problem mit dem umweltfreundlichen CO2 (R744): Es ist ein Hochdruckkältemittel, das mit 80 bis 100 bar Druck im System ist. "Da dreifache Sicherheit gefordert ist, müssen die Komponenten bis 300 bar aushalten", so Holzinger: "Das erhöht natürlich die Kosten." Bei R1234yf sind lediglich höchstens 90 bar nötig.
Aber was tun mit den bis 2017 zugelassenen Fahrzeugen mit dem klimaschädlichen R134a? Auf keinen Fall der Versuchung erliegen, zu billig angepriesenem Gas aus dem Internet zu greifen, sagen Experten wie etwa Harald Simonovsky, Verkaufsleiter beim Klimaexperten Ginner in Wien. Wenn der Online-Shop keinen Sitz in der EU hat, treffen den Käufer die Verpflichtungen eines Importeurs.
Die Wirtschaftskammer rät Betrieben dringend, nur von Fachfirmen zu kaufen, die eine entsprechende Konzession besitzen. "Vergewissern Sie sich unbedingt, dass das bezogene Kältemittel nach der REACH-Verordnung zertifiziert ist", heißt es in einer Information. Diese Verordnung regelt u. a. eine Registrierungspflicht beim Import in die EU.
Auch das Thema Ausbildung ist zu verbessern, meint Holzinger: "Bisher hat man in den Werkstätten mit dem zwar klimaschädlichen, aber im Handling ungefährlichen R134a gearbeitet. Nun hat man es entweder mit dem brennbaren R1234yf oder mit dem sauerstoffverdrängenden CO2 (R744) zu tun. Da sind noch Schulungsdefizite aufzuarbeiten."