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Rudolf Kainrath hat in der Streitsache gegen Friedrich Nagl nunmehr auch im Berufungsverfahren eine Niederlage erlitten. Kainrath hat laut Urteil des OLG jede Verbreitung der Behauptung, die klagende Partei sei ein Betrüger und trage zur Fälschung von Sachverständigengutachten bei, zu unterlassen bzw. einen entsprechenden Widerruf in der AUTO-Information abdrucken zu lassen.
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