Die "Hinterlegung einer Kopie der Zulassungsbescheinigung oder des Bescheids des zuständigen Landeshauptmanns" hinter der Windschutzscheibe hält das deutsche Verkehrsministerium für die einfachste Möglichkeit des Nachweises für ein historisches Fahrzeug: Falls dagegen datenschutzrechtliche Bedenken bestünden, weil der Zulassungsschein auch den Besitzernamen zeigt, begegnet das deutsche Verkehrsministerium mit der Empfehlung, Namen und Anschrift des Besitzers auf der Kopie einfach zu schwärzen. Damit beantwortete das Bonner Ministerium die Anfrage des österreichischen Verkehrsministeriums, die "gleichwertige rote Begutachtungsplakette anzuerkennen".
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